Thema
Forschungsaufenthalt in Indien
Forschungsstand und Problematik
Thema
Das genaue Thema der von Herrn
Oliver Hartmann durchgeführten Promotion lautet:
"Das Markenrecht in Indien- Der Schutz von Marken und geografischen
Herkunftsangaben in Indien unter besonderer Berücksichtigung des
englischen Markenrechts, des TRIPs-Abkommens und indischer Rechtsmentalität".
Im Februar 2004 wurde mit der Vorbereitung und Planung der Promotion
begonnen. Sie befindet sich derzeit noch in Bearbeitung und wird
von Herrn Prof. Dr. em. Adrian an der Humboldt- Universität zu Berlin
betreut.
Forschungsaufenthalt
in Indien (nach oben)
Im Rahmen der Promotion wurde von Dezember 2004
bis Dezember 2005 ein einjähriger Forschungsaufenthalt in Mumbai (ehem. Bombay)
absolviert, welcher durch ein Stipendium des DAAD und des ICCR (Indian Council
for Culture Relations) vollständig finanziert worden ist. Während des Forschungsaufenthaltes
konnte der Verfasser erschöpfend alle relevanten Materialien zum indischen Markenrecht
sammeln, Vorlesungen bzw. Seminare zum indischen Markenrecht hören, Kontakte
zu indischen Professoren und Markenrechtsanwälten knüpfen, markenrechtliche
indische Gerichtsverhandlungen miterleben, Gastvorlesungen über das deutsche
und indische Markenrecht halten, an einem 6-monatigen Zertifikatskurs über "Alternativ
Dispute Resolution in India" teilnehmen, die indische Rechtsmentalität näher
untersuchen, sowie Kurzforschungsaufenthalte in Bangalore und New Delhi absolvieren.
Inwieweit der Verfasser im Nachhinein einen einjährigen Forschungsaufenthalt
für notwendig erachtet, klicken Sie bitte hier.
Forschungsstand
und Problematik (nach
oben)
Bislang haben die Untersuchungen
offenbart, dass sich das neue indische Markengesetz (Trade Marks
Act, 1999) in bestimmten Bereichen bewusst von dem englischen Markengesetz
(Trade Marks Act, 1994) distanziert hat. Dies ist besonders bemerkenswert,
da das englische Recht stets die Vorbildrechtsordnung des indischen
Markenrechts darstellte. Auf der anderen Seite wurden liberale,
moderne markenrechtliche Bestimmungen aus dem TRIPs- Abkommen bzw.
aus dem europäischen Markenrecht übernommen. Das neue indische Markengesetz
stellt sich insoweit als ein Konglomerat von restriktiv-traditionellen
und modern-liberalen Markenrechtskonzepten dar. Dies führt zu der
Frage, in welchem Maße die unter dem alten Gesetz ergangene Rechtsprechung
noch anwendbar ist und inwieweit das neue Markengesetz noch mit
dem TRIPs-Abkommen vereinbar ist. Auch für in Indien tätige deutsche
Unternehmen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen
eigene Marken geschützt bzw. lizenziert werden können. Sobald die
Promotion offiziell fertig gestellt ist, können an dieser Stelle
weitergehende Informationen zur Verfügung gestellt werden. (nach
oben)