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Das indische Markenrecht

   


   




    Thema
Forschungsaufenthalt in Indien
Forschungsstand und Problematik

Thema

Das genaue Thema der von Herrn
Oliver Hartmann durchgeführten Promotion lautet:
"Das Markenrecht in Indien- Der Schutz von Marken und geografischen Herkunftsangaben in Indien unter besonderer Berücksichtigung des englischen Markenrechts, des TRIPs-Abkommens und indischer Rechtsmentalität".
Im Februar 2004 wurde mit der Vorbereitung und Planung der Promotion begonnen. Sie befindet sich derzeit noch in Bearbeitung und wird von Herrn Prof. Dr. em. Adrian an der Humboldt- Universität zu Berlin betreut.

Forschungsaufenthalt in Indien (nach oben)

Im Rahmen der Promotion wurde von Dezember 2004 bis Dezember 2005 ein einjähriger Forschungsaufenthalt in Mumbai (ehem. Bombay) absolviert, welcher durch ein Stipendium des DAAD und des ICCR (Indian Council for Culture Relations) vollständig finanziert worden ist. Während des Forschungsaufenthaltes konnte der Verfasser erschöpfend alle relevanten Materialien zum indischen Markenrecht sammeln, Vorlesungen bzw. Seminare zum indischen Markenrecht hören, Kontakte zu indischen Professoren und Markenrechtsanwälten knüpfen, markenrechtliche indische Gerichtsverhandlungen miterleben, Gastvorlesungen über das deutsche und indische Markenrecht halten, an einem 6-monatigen Zertifikatskurs über "Alternativ Dispute Resolution in India" teilnehmen, die indische Rechtsmentalität näher untersuchen, sowie Kurzforschungsaufenthalte in Bangalore und New Delhi absolvieren. Inwieweit der Verfasser im Nachhinein einen einjährigen Forschungsaufenthalt für notwendig erachtet, klicken Sie bitte hier.

Forschungsstand und Problematik (nach oben)

Bislang haben die Untersuchungen offenbart, dass sich das neue indische Markengesetz (Trade Marks Act, 1999) in bestimmten Bereichen bewusst von dem englischen Markengesetz (Trade Marks Act, 1994) distanziert hat. Dies ist besonders bemerkenswert, da das englische Recht stets die Vorbildrechtsordnung des indischen Markenrechts darstellte. Auf der anderen Seite wurden liberale, moderne markenrechtliche Bestimmungen aus dem TRIPs- Abkommen bzw. aus dem europäischen Markenrecht übernommen. Das neue indische Markengesetz stellt sich insoweit als ein Konglomerat von restriktiv-traditionellen und modern-liberalen Markenrechtskonzepten dar. Dies führt zu der Frage, in welchem Maße die unter dem alten Gesetz ergangene Rechtsprechung noch anwendbar ist und inwieweit das neue Markengesetz noch mit dem TRIPs-Abkommen vereinbar ist. Auch für in Indien tätige deutsche Unternehmen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eigene Marken geschützt bzw. lizenziert werden können. Sobald die Promotion offiziell fertig gestellt ist, können an dieser Stelle weitergehende Informationen zur Verfügung gestellt werden. (nach oben)

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