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Planung eines juristischen Forschungsaufenthaltes

   


   




   

INHALTSÜBERSICHT

I. Notwendigkeit einer Forschungserlaubnis

II. Dauer eines Forschungsaufenthalts

III. Bewerbungsverfahren für ein DAAD-Doktorandenstipendium

Phase 1:
Vorbereitungen und Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen

a) Promotionsthema
b) Doktorvater
c) Exposé
d) Gutachten von zwei Professoren
e) Nachweis von Englischkenntnissen

f ) Kontaktaufbau zu indischen Universitäten

Phase 2:
Bewerbung beim DAAD

Phase 3:
Bewerbung beim ICCR


Phase 4:
Indisches Innenministerium und indische Botschaft

IV. Zeitplanung (nach oben)

Notwendigkeit einer Forschungserlaubnis (nach oben)
An dieser Stelle sei näher ausgeführt, warum eine Forschungsgenehmigung des indischen Innenministeriums auch faktisch zum reibungslosen juristischen Forschen in Indien notwendig ist (zu der rechtlichen Notwendigkeit eines Researchvisums bitte unter "Einreisebestimmungen" nachlesen). Wie bereits in anderen Kapiteln ausgeführt, ist es in Indien (wie auch in England) nicht allgemein üblich, dass (juristische) Bibliotheken für jedermann frei zugänglich sind. Der Zugang zu den Bibliotheken ist oft nur für die dort eingeschriebenen Studenten möglich. Als ausländischer Student muss man daher persönlich beim Dekan der Einrichtung um eine Ausnahmegenehmigung bitten. Abhängig vom Dekan, wird eine Ausnahmegenehmigung aus Kulanz erteilt oder abgelehnt. Wie in vielen Bereichen in Indien, ist bei der Entscheidung von ganz entscheidender Bedeutung, über welche persönlichen Kontakte man in Indien verfügt. Kennt man den Dekan bereits persönlich oder wird von einem dem Dekan bekannten Professor, Freund etc. persönlich vorgestellt, wird in der Regel dem Forschungsgesuch nachgekommen, d. h. man darf die Bibliothek umsonst oder gegen Gebühr benutzen. Verfügt man über keinerlei indische Kontakte, fungiert praktisch die Forschungsgenehmigung vom indischen Innenministerium als ausreichende Referenz. Die Bestätigung vom indischen Innenministerium gibt zwar keinen "Anspruch" alle Institute/Bibliotheken besuchen zu dürfen. Sie hat aber ein so hohes offizielles Gewicht, dass der Institutsverantwortliche kaum den Zugang verweigern wollen wird. Während meines Forschungsaufenthaltes in Indien wurden mir oftmals durch meine guten persönlichen Kontakte zu indischen Professoren und Anwälte Zugang zu Bibliotheken "inoffiziell", d. h. ohne Einschreibung als Promotionsstudent, verschafft. In einigen Fällen half dies aber nicht weiter und ich hatte in der Tat die offizielle Forschungsgenehmigung vom indischen Innenministerium vorzulegen. Selbst in Einrichtungen, in denen mir zunächst aus Kulanz Zugang gewährt wurde, musste sich der Dekan nach einiger Zeit gegenüber höheren Vorgesetzten für seine Entscheidung rechtfertigen. Hier konnte wiederum die Forschungsgenehmigung vom indischen Innenministerium den Dekan ausreichend entlasten und meine Forschungen legitimieren. Möchte man daher seine Forschungen in Indien ohne Probleme und reibungslos über einen längeren Zeitraum durchführen, so kann ich nur anraten, mit einer offiziellen Forschungsgenehmigung vom indischen Innenministerium und einem Researchvisum einzureisen (und nicht "illegal" mit einem Touristenvisum).

Dauer eines Forschungsaufenthaltes (nach oben)
Mehrere Argumente sprechen m. E. dafür, einen einjährigen Forschungsaufenthalt anzustreben. Wie bereits näher im Kapitel "Forschen in Indien" ausgeführt wurde, nimmt die Literaturrecherche in Indien viel Zeit in Anspruch. Zunächst weiß man anfänglich überhaupt nicht, welche Bibliotheken und Institute es in Indien überhaupt gibt und welche Zeitschriften zum Forschungsthema publizieren. Dann sind die einzelnen Bibliotheken in Indien nicht untereinander vernetzt bzw. verbunden. Ein zentrales OPAC-System gibt es nicht. Als ausländischer Stipendiat kann man daher zunächst nicht wissen, welche Literatur und Rechtsprechung zum eigenen Forschungsgebiet in Indien vorhanden ist. Um eine erschöpfende Bestandsübersicht über das Forschungsthema zu bekommen, muss man sich daher selber Stück für Stück durch die entsprechenden Archive und Bibliotheken arbeiten und eigenständig eine Bestandsübersicht über die vorhandenen Quellen anfertigen. Hinzu kommt, dass es eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen gibt, von denen man erst im Laufe der Zeit erfährt. Diese sind naturgemäß nicht in einer einzigen Stadt angesiedelt, so dass man auch zu anderen Städten reisen muss. Während meines Forschungsaufenthaltes hatte ich den Großteil von Quellen erst im letzteren Drittel meines Aufenthaltes gefunden. Ferner ist anzumerken, dass die indische juristische Literatur nicht immer die Präzision und Dogmatik aufweist, wie man es von deutscher Literatur und Kommentaren gewohnt ist. Es reicht insoweit nicht aus, sich einen indischen Kommentar zu seinem Forschungsgebiet zu besorgen, und allein darauf seine Literaturrecherche oder gar seine Promotion aufzubauen. Vielmehr kann nur eine erschöpfende Literatursammlung gewährleisten, dass man das Forschungsthema materiell-rechtlich sauber aufarbeitet. Auch ist zu bedenken, dass die Eingewöhnungszeit in Indien nicht zu unterschätzen ist. Naturgemäß ist die Eingewöhnungszeit personenabhängig, aber die Anpassung an Klima, Essen, Verkehr, geografische Gegebenheiten und Kultur sollte nicht unterschätzt werden, selbst bei guter Betreuung. Obwohl ich mich damals sehr schnell eingewöhnen konnte, war ich überrascht, wie sehr das Klima und die Luftverschmutzung die eigene Produktivität einschränken können und wie viel Zeit die Bewältigung von Dingen des alltäglichen Lebens in Anspruch nehmen kann. Zudem dürfte nur ein einjähriger Aufenthalt ein Eintauchen in Kultur und Leben ermöglichen, was nicht zuletzt auch der Tiefe der Promotion zugute kommt. Darüber hinaus bietet ein einjähriger Aufenthalt auch bessere Möglichkeiten, fachliche und persönliche Kontakte zu intensivieren und neue hinzuzugewinnen, was für die weitere Arbeit an der Promotion sowie für den weiteren akademischen, beruflichen und persönlichen Lebensweg hilfreich und bereichernd sein kann. Zusammenfassend halte ich daher ein ganzes Jahr für einen Forschungsaufenthalt für ratsam, um sich fundiert in das indische Recht einarbeiten zu können und kann dies zukünftigen Stipendiaten nur empfehlen.

Bewerbungsverfahren für ein DAAD-Doktorandenstipendium (nach oben)
Wie unter "Forschen in Indien" beschrieben, bedarf es für einen Forschungsaufenthalt in Indien einer Genehmigung des indischen Innenministeriums. Da sich derzeit wohl nur über den Weg eines DAAD-Doktorandenstipendiums die begehrte Forschungserlaubnis vom indischen Innenministerium bekommen lässt, wird jeder Doktorand, der in Indien einen offiziellen Forschungsaufenthalt absolvieren möchte, das Bewerbungsverfahren beim DAAD und ICCR durchlaufen müssen. Um die Bewerbungsphase etwas zu erleichtern, seien daher hier paar Tipps und Ratschläge gegeben. Vorab sei klargestellt, dass es sich natürlich im Folgenden nicht um eine offizielle Übersicht des gesamten Bewerbungsverfahrens und aller einzureichenden Unterlagen handelt. Alle Angaben beruhen auf meinen Erfahrungen, die ich bei meiner Bewerbung um ein DAAD-Doktorandenstipendium gemacht habe. Der Ablauf und die Organisation kann bei anderen Bewerbern natürlich anders verlaufen. Genaue und aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren kann nur der DAAD geben.

Phase 1: Vorbereitungen und Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen (nach oben)

Die Darstellung sei hier chronologisch dargestellt, um einen zeiteffektiven "Arbeitsplan" zur Verfügung zu stellen.

Promotionsthema
Zunächst muss man ein geeignetes Promotionsthema finden. Wie bei allen längeren Arbeitsvorhaben sollte man ein Promotionsthema wählen, welches man wirklich interessant findet. Nur dann wird man wohl die Energie und das Durchhaltevermögen aufbringen, sich mehrere Jahre mit seinem Thema beschäftigen zu wollen. Ferner sollte man sich bei der Wahl des Themas auch von der Aktualität, sowie der wissenschaftlichen und praktischen Relevanz leiten lassen. Ein aktuelles und gesellschaftlich brisantes Thema hat in der Regel mehr Erfolg auf Förderung, als eine Promotion über ein rein akademisches "Randproblem". Zudem muss das Thema natürlich einen Forschungsaufenthalt in Indien rechtfertigen. Es muss sich also um ein Thema handeln, welches sich in Deutschland mangels vorhandener Literatur- und Rechtsprechungsquellen nicht vollständig bearbeiten lassen würde. Da es in Deutschland kaum Literatur zum indischen Recht gibt, kann es nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereiten, ein geeignetes Thema zu finden. Ausgangspunkt der Suche kann zunächst eine Online-Recherche in den Datenbanken deutscher Bibliotheken sein, am Besten gleich eine Suche im GBV. Weitere Ideen und Anstöße kann man in indischen Tageszeitschriften und juristischen Datenbanken (siehe unter Links) finden oder in deutschsprachigen Zeitschriften über das internationale Recht (z. B. RIW). Denkbar ist auch, direkt einen Professor nach einem geeigneten Thema zu fragen. Bei der Suche eines Themas sollte man sich aus oben bezeichneten Gründen Zeit nehmen und vor allen Dingen auch prüfen, ob nicht bereist ein anderer Doktorand zu dem Thema bereits publiziert hat bzw. gerade daran arbeitet.

Finden eines Doktorvaters (nach oben)
Hat man sein Promotionsthema gefunden, so kann man das Thema einem Professor mit der Bitte unterbreiten, das Vorhaben zu betreuen. Man kann zwar auch ohne ein konkretes Thema zu einem Professor gehen und fragen, welches Thema über das indische Recht interessant sein könnte. Eine Betreuungszusage ist aber wahrscheinlicher, wenn man selber ein interessantes Thema präsentieren kann. Bis man einen Doktorvater für seine Promotion gefunden hat, kann einige Zeit vergehen. Schließlich handelt es sich bei einem Thema über das indische Recht um ein exotisches Thema, an das sich nicht jeder Professor gerne "herantraut." Um sich beim DAAD für ein Doktorandenstipendium bewerben zu können, muss das Promotionsthema bereits von einem Doktorvater betreut werden.

Schreiben eines Exposés (nach oben)
Es ist üblich, dass der Doktorvater vor seiner endgültigen Betreuungszusage nach einem Exposé fragt. Abhängig vom Doktorvater, kann ein Exposé zwischen 5-20 Seiten umfassen. In dem Exposé sollte man eine Zusammenfassung des Promotionsvorhabens, einen Problemaufriss und einen Arbeits- bzw. Zeitplan geben sowie eine Übersicht über die bislang gesichtete Literatur. Beim Schreiben des Exposés sollte man sich Zeit nehmen und sorgfältig arbeiten. Nicht zuletzt dient das Exposé auch dem eigenen Interesse, da man sich zum ersten Mal intensiver mit dem Promotionsthema auseinander setzen muss. Hier treten oft Erkenntnisse in Bezug auf Struktur, Gliederung und Realisierbarkeit der Arbeit sowie über Zeitplanung und Eingrenzung des Themas ein. Bei einer ausgiebigen Literaturrecherche lässt sich dann auch ausschließen, dass ein anderer Doktorand bereits zu dem Thema erschöpfend geschrieben hat. Zudem können Teile des Exposés auch für die spätere Bewerbung beim DAAD verwendet werden.

Gutachten von zwei Hochschulprofessoren (nach oben)
Wie bei vielen anderen Stipendiengebern auch, verlangt der DAAD zwei Gutachten von Hochschulprofessoren. Auch hier sollte man frühzeitig an die entsprechenden Professoren herantreten, da - abhängig von der Arbeitsbelastung des Professors- die Anfertigung eines Gutachtens unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen kann. In der Regel wird man erst an einen Professor herantreten können, wenn man sein Exposé zur Promotion fertig gestellt hat. Erst dann wird ein Professor über die Qualität des Vorhabens urteilen wollen.

Nachweis von Sprachkenntnissen (nach oben)
Der Bewerbung beim DAAD muss ein Nachweis über ausreichende Englisch Kenntnisse vorgelegt werden. Wer einen solchen Nachweis noch nicht besitzt, hat insoweit entsprechende Prüfungen noch abzulegen. Sehr verbreitet und international anerkannt ist der TOEFL-Test. Man sollte sich für den TOEFL-Test gut vorbereiten, auch wenn man sich selber ausreichende Sprachkenntnisse bescheinigt. Es soll nicht einfach sein, die erforderliche Punktzahl bei einem TOEFL-Test zu erreichen.

Kontaktaufbau zu indischen Universitäten/Instituten (nach oben)
Die Aussichten auf Gewährung eines DAAD Stipendium hängen maßgeblich davon ab, ob sich das Forschungsvorhaben vor Ort tatsächlich realisieren lässt. In den Bewerbungsunterlagen für den DAAD darf also an der Durchführbarkeit des Forschungsvorhabens kein Zweifel aufkommen. Nach Angaben des DAAD gehört dazu insbesondere, dass man eine Forschungserlaubnis von dem Institut bzw. Universität, an dem man seine Forschungen hauptsächlich betreiben möchte, vorlegen kann. Der Bewerber hat sich insoweit um eine Forschungserlaubnis von einem Institutsverantwortlichen bzw. Dekan zu bemühen, in der bestätigt wird, dass die Bibliothek in Indien benutzen werden darf. Um den Erhalt einer solchen Erlaubnis hat der Bewerber sich selbst in Eigeninitiative zu kümmern. Die von dem Institut gewährte Forschungserlaubnis ist von der zuvor genannten Forschungserlaubnis vom indischen Innenministerium zu unterscheiden. Während erstere rein informell auch über E-Mail erteilt werden kann, handelt es sich bei der Forschungserlaubnis vom Innenministerium um die amtliche Erlaubnis in Indien Forschung betreiben zu dürfen. Eine solche wird erst erteilt, wenn man das gesamte Bewerbungsverfahren beim DAAD und beim ICCR durchlaufen hat. In der Regel bereitet es einem deutschen Doktoranden nicht unerhebliche Schwierigkeiten, eine erste Forschungserlaubnis von einem indischen Dekan zu erhalten. Schließlich bestehen derzeit keine Kontakte zwischen deutschen und indischen Universitäten. Ich hatte damals diverse Personen/Institute in Indien einfach per E-Mail angeschrieben. In der Regel dauert es einige Zeit, bis man Antwort aus Indien erhält, da die Kommunikationswege zwischen deutschen und indischen Juristen und Universitäten noch nicht sehr ausgeprägt sind. Man sollte sich daher in Geduld üben und deshalb auch schon frühzeitig mit der Kontaktaufnahme beginnen. Am besten man beginnt mit der Kontaktaufnahme schon, während man nach einem Promotionsthema/Doktorvater sucht bzw. man das Exposé schreibt. Um den Erhalt einer solchen Forschungserlaubnis zu erleichtern, versuche ich derzeit im Rahmen eines noch zu gründenden Vereins eine Kommunikationsschnittstelle zu indischen Instituten zu etablieren. Fortschritte über dieses Vorhaben werden zur gegebenen Zeit auf dieser Webseite veröffentlicht.

Phase 2: Bewerbung beim DAAD (nach oben)
Hat man sein Promotionsthema und einen Doktorvater gefunden, sowie eine Forschungserlaubnis von einem indischen Institut erhalten, so kann man sich für ein DAAD-Doktorandenstipendium bewerben. An dieser Stelle wird deutlich, dass es einige Vorarbeiten und Zeit benötigt, bevor man sich überhaupt ordnungsgemäß beim DAAD bewerben kann. Man sollte daher schon frühzeitig die Bewerbungsfrist beim DAAD heraussuchen und entsprechend früh mit oben bezeichneten Vorbereitungsschritten anfangen. Möchte man bereits nach dem 1. bzw. 2. Staatsexamen promovieren, empfiehlt es sich schon unmittelbar nach dem schriftlichen Examen mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Nachdem man seine Bewerbungsunterlagen beim DAAD eingereicht hat, beginnt die Vorauswahl (nähere und aktuelle Informationen zu den konkret vorzulegenden Unterlagen bitte direkt beim DAAD erfragen, z.B. 5-seitiges Exposé). Gehört man zu den ausgewählten Stipendiaten, wird man ca. 2-3 Monate später nach Bonn zu einem mündlichen Vorstellungsgespräch eingeladen (die Anreisekosten werden erstattet). Dem mündlichen Vorstellungsgespräch kommt naturgemäß eine sehr wichtige Rolle zu. Man sollte hier sein Arbeitsvorhaben überzeugend und motiviert darlegen können. Oftmals wird das Gespräch auch in Englisch geführt, um die Sprachkenntnisse des Kandidaten zu prüfen. Darauf sollte man vorbereitet sein. Eine Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt nicht sogleich, sondern wird in den darauf folgenden Wochen schriftlich mitgeteilt.

Phase 3: Bewerbung beim ICCR (Indian Council for Cultural Relations) (nach oben)
Sofern man eine Zusage für ein DAAD- Doktorandenstipendium erhalten hat, muss man sich anschließend beim ICCR bewerben. Die Bewerbung beim ICCR ist zwingend, da die Stipendienzusage des DAAD unter der Bedingung erteilt wird, dass auch der ICCR dem Stipendienantrag zustimmt. Sofern man die ICCR- Bewerbungsunterlagen ordnungsgemäß einreicht, dürfte die Zusage des ICCR aber nur noch reine "Formsache" sein. Der ICCR vertraut regelmäßig dem strengen Bewerbungsverfahren des DAAD. Eine Broschüre des ICCR findet sich hier (von der Webseite der indischen Botschaft/Berlin).
Die Bewerbungsunterlagen des ICCR bekommt man einige Wochen nach Zusage des DAAD Stipendiums vom DAAD zugeschickt. Eine direkte Bewerbung beim ICCR ist nicht möglich, sondern immer nur über den DAAD (siehe Information auf der Webseite der indischen Botschaft in Berlin). Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen des ICCR sind umfangreich. Es kostet einige Zeit und Mühe, alle Unterlagen ordnungsgemäß zusammenzustellen. Zunächst muss man von seiner Universität ein sog. Transcript besorgen. Dort müssen alle im Studium besuchten Vorlesungen, AGs und Seminare aufgelistet werden und von der Universität bestätigt werden. Ferner wird vom ICCR ein Certificate of Proficiency in English Language verlangt. Hier muss ein Sprachlehrer auf dem beigefügtem ICCR Formular bescheinigen, dass der Bewerber persönlich vom Sprachlehrer geprüft worden ist und über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt. Weiterhin muss in dem zugeschickten ICCR-Formular ein Certificate of Physical Fitness von einem Arzt ausgefüllt werden. Werden alle geforderten Untersuchungen gewissenhaft betrieben, kann dies sehr zeit-und kostenintensiv werden. Weiterhin verlangt der ICCR eine Bestätigung des (deutschen) Doktorvaters, den (ihm unbekannten) "Betreuer" in Indien zu akzeptieren. Diese Vorgabe ist deshalb in den ICCR-Bewerbungsunterlagen enthalten, weil es sich bei den Unterlagen um einen Vordruck für alle Fachrichtungen handelt und es nach den ICCR-Vorschriften eigentlich vorgesehen ist, dass man an der indischen Universität offiziell eingeschrieben und von einem indischen Doktorvater betreut wird. Die Problematik, dass eine offizielle Einschreibung als Promotionsstudent an einer indischen Universität an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft ist, (siehe unter Ph.D. Studium im Kapitel "Studieren in Indien"), und für einen deutschen Juristen daher nur schwer zu erfüllen sind (andererseits eine Einschreibung für die Durchführung des Forschungsvorhabens aber nicht notwendig ist), wird bei den ICCR-Unterlagen nicht mitberücksichtigt. Offenbar kommt der Fall, dass ein deutscher Jurist ohne offizielle Einschreibung in indischen Archiven und Bibliotheken forschen möchte, nicht allzu oft vor. Um Komplikationen und Zeitverzögerungen zu vermeiden, sollte man einfach seinen Doktorvater bitten, das geforderte Formular auszufüllen. Letztlich sind noch alle deutschen Zeugnisse in z. T. 12- facher Ausfertigung in beglaubigter Übersetzung beizufügen. Die Anfertigung der Übersetzung von einem staatlich anerkannten Übersetzer kann nicht nur viel Zeit, sondern auch eine Menge Geld kosten. Auf den Bewerber kommen Kosten in Höhe von ca. 200-400 Euro zu, die vom DAAD oder ICCR nicht erstattet werden (wird aber letztlich ja wieder durch das Stipendium kompensiert). Sodann sind alle Unterlagen dem DAAD innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuschicken. Der DAAD leitet die Bewerbung dann an die zuständige Stelle beim ICCR weiter. Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch den ICCR kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. In meinen Fall dauerte die Zusage ca. 3 Monate. Die Zeit kann man aber nutzen und sich bereist mehr mit seinem Promotionsthema beschäftigen. Auch kann man jetzt schon mit etwaigen Impfungen beginnen.

Phase 4: Genehmigung vom indischen Innenministerium/ Indische Botschaft (nach oben)
Sobald der ICCR das Stipendium bestätigt, schickt der ICCR die Unterlagen an das indische Innenministerium weiter. Das Innenministerium überprüft dann wiederum alle eingereichten Unterlagen, was wiederum einige Zeit (Monate) in Anspruch nehmen kann. Sofern man in Deutschland seine Wohnung auflösen möchte, sollte man einen bestimmten Auszugstermin erst dann gegenüber dem Vermieter festlegen, wenn man die Zusage vom indischen Innenministerium erhalten hat. Keinesfalls sollte man schon einen verbindlichen Auszugstermin nach Zusage durch den ICCR oder DAAD vereinbaren. Wann das indische Innenministerium letztlich zusagt, kann nicht genau vorausgesagt werden und der DAAD bzw. ICCR haben in der Regel keinen Einfluss auf den Entscheidungsprozess. Man muss sich schlicht in Geduld üben und die Zeit sinnvoll nutzen.
Sobald das indische Innenministerium seine Zusage erteilt hat, gehen die übrigen Formalitäten unbürokratisch und reibungslos von statten. Das indische Innenministerium übermittelt ihr "O. K." gegenüber der indischen Botschaft in Deutschland. Die indische Botschaft stellt dann entsprechend des vom Bewerber gewünschten Ausreisetermins ein Research Visum aus und bucht einen Flug mit Air India. Das Visum und der Flug werden kostenlos durch die indische Botschaft zur Verfügung gestellt, da dies Bestandteil des Stipendiums ist.

Zeitplanung (nach oben)
Das soeben bezeichnete Bewerbungsverfahren macht deutlich, dass man mit der Vorbereitung frühzeitig beginnen sollte. In meinem Fall hatte die gesamte Vorbereitungszeit, d. h. vom Suchen nach einem Promotionsthema bis zur endgültigen Ausreise nach Indien, insgesamt 18 Monate gedauert. Die Bewerbungsphase lässt sich etwas verkürzen, wenn man sich bei dem DAAD lediglich um ein Kurzstipendium bewirbt. Allerdings wird damit nur die Bewerbungsphase beim DAAD verkürzt. Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Zusammenstellung der DAAD und ICCR Unterlagen, sowie die Dauer des Verwaltungsverfahrens beim ICCR und dem indischen Innenministerium bleibt davon unberührt. Zudem sollte man die Vorzüge eines einjährigen Forschungsaufenthaltes nicht unterschätzen (siehe Dauer des Forschungsaufenthaltes). Die gesamte Bewerbungsprozedur hört sich umfangreich und sehr zeitintensiv an, was auch den Tatsachen entspricht. Man muss sich aber auch vor Augen halten, dass man mit Zusage eines DAAD Stipendium nicht nur den gesamten Aufenthalt finanziert bekommt, sondern gleichzeitig auch jegliche bürokratischen Hürden mitgelöst werden. Die bürokratischen Angelegenheiten hätte der Doktorand sonst in Eigeninitiative zu lösen, was wahrscheinlich weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen würde. Durch die Kooperationsvereinbarung des DAAD mit dem ICCR, wird dem Doktoranden letztlich eine bürokratische Hürde abgenommen, die durch Eigeninitiative wohl nur sehr schwer zu überwinden wäre (Visum, Forschungserlaubnis vom Innenministerium, Registrierung bei der indischen Ausländerbehörde). Zudem sollte man sich in Erinnerung rufen, dass die Vorbereitungen für einen Auslandsaufenthalt in einem anderen Land auch mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden wären (wobei aber zuzugeben ist, dass der Vorbereitungsaufwand für einen Auslandsaufenthalt in einem europäischen Land oder in den USA wohl geringer wäre, zumal dort bereits Kooperationsvereinbarungen zwischen Universitäten bestehen). Letztlich beweist das gezeigte Durchhaltevermögen in den Vorbereitungen und während der Bewerbungsphase, dass man wirklich motiviert und entschlossen ist, sein Promotionsvorhaben durchführen und fertig stellen zu wollen.

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