INHALTSÜBERSICHT
I. Notwendigkeit
einer Forschungserlaubnis
II. Dauer eines Forschungsaufenthalts
III. Bewerbungsverfahren für ein DAAD-Doktorandenstipendium
Phase 1:
Vorbereitungen und Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen
a) Promotionsthema
b) Doktorvater
c) Exposé
d) Gutachten von zwei Professoren
e) Nachweis von Englischkenntnissen
f ) Kontaktaufbau zu indischen Universitäten
Phase 2:
Bewerbung beim DAAD
Phase 3:
Bewerbung beim ICCR
Phase 4:
Indisches Innenministerium und indische Botschaft
IV. Zeitplanung
(nach oben)
Notwendigkeit
einer Forschungserlaubnis (nach oben)
An dieser Stelle sei näher ausgeführt, warum eine Forschungsgenehmigung
des indischen Innenministeriums auch faktisch zum reibungslosen
juristischen Forschen in Indien notwendig ist (zu der rechtlichen
Notwendigkeit eines Researchvisums bitte unter "Einreisebestimmungen"
nachlesen). Wie bereits in anderen Kapiteln ausgeführt, ist es in
Indien (wie auch in England) nicht allgemein üblich, dass (juristische)
Bibliotheken für jedermann frei zugänglich sind. Der Zugang zu den
Bibliotheken ist oft nur für die dort eingeschriebenen Studenten
möglich. Als ausländischer Student muss man daher persönlich beim
Dekan der Einrichtung um eine Ausnahmegenehmigung bitten. Abhängig
vom Dekan, wird eine Ausnahmegenehmigung aus Kulanz erteilt oder
abgelehnt. Wie in vielen Bereichen in Indien, ist bei der Entscheidung
von ganz entscheidender Bedeutung, über welche persönlichen Kontakte
man in Indien verfügt. Kennt man den Dekan bereits persönlich oder
wird von einem dem Dekan bekannten Professor, Freund etc. persönlich
vorgestellt, wird in der Regel dem Forschungsgesuch nachgekommen,
d. h. man darf die Bibliothek umsonst oder gegen Gebühr benutzen.
Verfügt man über keinerlei indische Kontakte, fungiert praktisch
die Forschungsgenehmigung vom indischen Innenministerium als ausreichende
Referenz. Die Bestätigung vom indischen Innenministerium gibt zwar
keinen "Anspruch" alle Institute/Bibliotheken besuchen zu dürfen.
Sie hat aber ein so hohes offizielles Gewicht, dass der Institutsverantwortliche
kaum den Zugang verweigern wollen wird. Während meines Forschungsaufenthaltes
in Indien wurden mir oftmals durch meine guten persönlichen Kontakte
zu indischen Professoren und Anwälte Zugang zu Bibliotheken "inoffiziell",
d. h. ohne Einschreibung als Promotionsstudent, verschafft. In einigen
Fällen half dies aber nicht weiter und ich hatte in der Tat die
offizielle Forschungsgenehmigung vom indischen Innenministerium
vorzulegen. Selbst in Einrichtungen, in denen mir zunächst aus Kulanz
Zugang gewährt wurde, musste sich der Dekan nach einiger Zeit gegenüber
höheren Vorgesetzten für seine Entscheidung rechtfertigen. Hier
konnte wiederum die Forschungsgenehmigung vom indischen Innenministerium
den Dekan ausreichend entlasten und meine Forschungen legitimieren.
Möchte man daher seine Forschungen in Indien ohne Probleme und reibungslos
über einen längeren Zeitraum durchführen, so kann ich nur anraten,
mit einer offiziellen Forschungsgenehmigung vom indischen Innenministerium
und einem Researchvisum einzureisen (und nicht "illegal" mit einem
Touristenvisum).
Dauer eines Forschungsaufenthaltes
(nach oben)
Mehrere Argumente sprechen m. E. dafür, einen einjährigen Forschungsaufenthalt
anzustreben. Wie bereits näher im Kapitel "Forschen
in Indien" ausgeführt wurde, nimmt die Literaturrecherche in
Indien viel Zeit in Anspruch. Zunächst weiß man anfänglich überhaupt
nicht, welche Bibliotheken und Institute es in Indien überhaupt
gibt und welche Zeitschriften zum Forschungsthema publizieren. Dann
sind die einzelnen Bibliotheken in Indien nicht untereinander vernetzt
bzw. verbunden. Ein zentrales OPAC-System gibt es nicht. Als ausländischer
Stipendiat kann man daher zunächst nicht wissen, welche Literatur
und Rechtsprechung zum eigenen Forschungsgebiet in Indien vorhanden
ist. Um eine erschöpfende Bestandsübersicht über das Forschungsthema
zu bekommen, muss man sich daher selber Stück für Stück durch die
entsprechenden Archive und Bibliotheken arbeiten und eigenständig
eine Bestandsübersicht über die vorhandenen Quellen anfertigen.
Hinzu kommt, dass es eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen gibt,
von denen man erst im Laufe der Zeit erfährt. Diese sind naturgemäß
nicht in einer einzigen Stadt angesiedelt, so dass man auch zu anderen
Städten reisen muss. Während meines Forschungsaufenthaltes hatte
ich den Großteil von Quellen erst im letzteren Drittel meines Aufenthaltes
gefunden. Ferner ist anzumerken, dass die indische juristische Literatur
nicht immer die Präzision und Dogmatik aufweist, wie man es von
deutscher Literatur und Kommentaren gewohnt ist. Es reicht insoweit
nicht aus, sich einen indischen Kommentar zu seinem Forschungsgebiet
zu besorgen, und allein darauf seine Literaturrecherche oder gar
seine Promotion aufzubauen. Vielmehr kann nur eine erschöpfende
Literatursammlung gewährleisten, dass man das Forschungsthema materiell-rechtlich
sauber aufarbeitet. Auch ist zu bedenken, dass die Eingewöhnungszeit
in Indien nicht zu unterschätzen ist. Naturgemäß ist die Eingewöhnungszeit
personenabhängig, aber die Anpassung an Klima, Essen, Verkehr, geografische
Gegebenheiten und Kultur sollte nicht unterschätzt werden, selbst
bei guter Betreuung. Obwohl ich mich damals sehr schnell eingewöhnen
konnte, war ich überrascht, wie sehr das Klima und die Luftverschmutzung
die eigene Produktivität einschränken können und wie viel Zeit die
Bewältigung von Dingen des alltäglichen Lebens in Anspruch nehmen
kann. Zudem dürfte nur ein einjähriger Aufenthalt ein Eintauchen
in Kultur und Leben ermöglichen, was nicht zuletzt auch der Tiefe
der Promotion zugute kommt. Darüber hinaus bietet ein einjähriger
Aufenthalt auch bessere Möglichkeiten, fachliche und persönliche
Kontakte zu intensivieren und neue hinzuzugewinnen, was für die
weitere Arbeit an der Promotion sowie für den weiteren akademischen,
beruflichen und persönlichen Lebensweg hilfreich und bereichernd
sein kann. Zusammenfassend halte ich daher ein ganzes Jahr für einen
Forschungsaufenthalt für ratsam, um sich fundiert in das indische
Recht einarbeiten zu können und kann dies zukünftigen Stipendiaten
nur empfehlen.
Bewerbungsverfahren
für ein DAAD-Doktorandenstipendium (nach
oben)
Wie unter "Forschen in Indien" beschrieben,
bedarf es für einen Forschungsaufenthalt in Indien einer Genehmigung
des indischen Innenministeriums. Da sich derzeit wohl nur über den
Weg eines DAAD-Doktorandenstipendiums die begehrte Forschungserlaubnis
vom indischen Innenministerium bekommen lässt, wird jeder Doktorand,
der in Indien einen offiziellen Forschungsaufenthalt absolvieren
möchte, das Bewerbungsverfahren beim DAAD und ICCR durchlaufen müssen.
Um die Bewerbungsphase etwas zu erleichtern, seien daher hier paar
Tipps und Ratschläge gegeben. Vorab sei klargestellt, dass es sich
natürlich im Folgenden nicht um eine offizielle Übersicht des gesamten
Bewerbungsverfahrens und aller einzureichenden Unterlagen handelt.
Alle Angaben beruhen auf meinen Erfahrungen, die ich bei meiner
Bewerbung um ein DAAD-Doktorandenstipendium gemacht habe. Der Ablauf
und die Organisation kann bei anderen Bewerbern natürlich anders
verlaufen. Genaue und aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren
kann nur der DAAD
geben.
Phase 1: Vorbereitungen
und Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen (nach
oben)
Die Darstellung sei hier chronologisch dargestellt,
um einen zeiteffektiven "Arbeitsplan" zur Verfügung zu stellen.
Promotionsthema
Zunächst muss man ein geeignetes Promotionsthema finden. Wie bei
allen längeren Arbeitsvorhaben sollte man ein Promotionsthema wählen,
welches man wirklich interessant findet. Nur dann wird man wohl
die Energie und das Durchhaltevermögen aufbringen, sich mehrere
Jahre mit seinem Thema beschäftigen zu wollen. Ferner sollte man
sich bei der Wahl des Themas auch von der Aktualität, sowie der
wissenschaftlichen und praktischen Relevanz leiten lassen. Ein aktuelles
und gesellschaftlich brisantes Thema hat in der Regel mehr Erfolg
auf Förderung, als eine Promotion über ein rein akademisches "Randproblem".
Zudem muss das Thema natürlich einen Forschungsaufenthalt in Indien
rechtfertigen. Es muss sich also um ein Thema handeln, welches sich
in Deutschland mangels vorhandener Literatur- und Rechtsprechungsquellen
nicht vollständig bearbeiten lassen würde. Da es in Deutschland
kaum Literatur zum indischen Recht gibt, kann es nicht unerhebliche
Schwierigkeiten bereiten, ein geeignetes Thema zu finden. Ausgangspunkt
der Suche kann zunächst eine Online-Recherche in den Datenbanken
deutscher Bibliotheken sein, am Besten gleich eine Suche im GBV.
Weitere Ideen und Anstöße kann man in indischen Tageszeitschriften
und juristischen Datenbanken (siehe unter Links)
finden oder in deutschsprachigen Zeitschriften über das internationale
Recht (z. B. RIW). Denkbar ist auch, direkt einen Professor nach
einem geeigneten Thema zu fragen. Bei der Suche eines Themas sollte
man sich aus oben bezeichneten Gründen Zeit nehmen und vor allen
Dingen auch prüfen, ob nicht bereist ein anderer Doktorand zu dem
Thema bereits publiziert hat bzw. gerade daran arbeitet.
Finden eines
Doktorvaters (nach oben)
Hat man sein Promotionsthema gefunden, so kann man das Thema einem
Professor mit der Bitte unterbreiten, das Vorhaben zu betreuen.
Man kann zwar auch ohne ein konkretes Thema zu einem Professor gehen
und fragen, welches Thema über das indische Recht interessant sein
könnte. Eine Betreuungszusage ist aber wahrscheinlicher, wenn man
selber ein interessantes Thema präsentieren kann. Bis man einen
Doktorvater für seine Promotion gefunden hat, kann einige Zeit vergehen.
Schließlich handelt es sich bei einem Thema über das indische Recht
um ein exotisches Thema, an das sich nicht jeder Professor gerne
"herantraut." Um sich beim DAAD für ein Doktorandenstipendium
bewerben zu können, muss das Promotionsthema bereits von einem
Doktorvater betreut werden.
Schreiben eines
Exposés (nach oben)
Es ist üblich, dass der Doktorvater vor seiner endgültigen Betreuungszusage
nach einem Exposé fragt. Abhängig vom Doktorvater, kann ein Exposé
zwischen 5-20 Seiten umfassen. In dem Exposé sollte man eine Zusammenfassung
des Promotionsvorhabens, einen Problemaufriss und einen Arbeits-
bzw. Zeitplan geben sowie eine Übersicht über die bislang gesichtete
Literatur. Beim Schreiben des Exposés sollte man sich Zeit nehmen
und sorgfältig arbeiten. Nicht zuletzt dient das Exposé auch dem
eigenen Interesse, da man sich zum ersten Mal intensiver mit dem
Promotionsthema auseinander setzen muss. Hier treten oft Erkenntnisse
in Bezug auf Struktur, Gliederung und Realisierbarkeit der Arbeit
sowie über Zeitplanung und Eingrenzung des Themas ein. Bei einer
ausgiebigen Literaturrecherche lässt sich dann auch ausschließen,
dass ein anderer Doktorand bereits zu dem Thema erschöpfend geschrieben
hat. Zudem können Teile des Exposés auch für die spätere Bewerbung
beim DAAD verwendet werden.
Gutachten von zwei Hochschulprofessoren
(nach oben)
Wie bei vielen anderen Stipendiengebern auch, verlangt der DAAD
zwei Gutachten von Hochschulprofessoren. Auch hier sollte man frühzeitig
an die entsprechenden Professoren herantreten, da - abhängig von
der Arbeitsbelastung des Professors- die Anfertigung eines Gutachtens
unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen kann. In der Regel
wird man erst an einen Professor herantreten können, wenn man sein
Exposé zur Promotion fertig gestellt hat. Erst dann wird ein Professor
über die Qualität des Vorhabens urteilen wollen.
Nachweis von Sprachkenntnissen
(nach oben)
Der Bewerbung beim DAAD muss ein Nachweis über ausreichende Englisch
Kenntnisse vorgelegt werden. Wer einen solchen Nachweis noch nicht
besitzt, hat insoweit entsprechende Prüfungen noch abzulegen. Sehr
verbreitet und international anerkannt ist der TOEFL-Test. Man sollte
sich für den TOEFL-Test gut vorbereiten, auch wenn man sich selber
ausreichende Sprachkenntnisse bescheinigt. Es soll nicht einfach
sein, die erforderliche Punktzahl bei einem TOEFL-Test zu erreichen.
Kontaktaufbau zu indischen
Universitäten/Instituten (nach oben)
Die Aussichten auf Gewährung eines DAAD Stipendium hängen maßgeblich
davon ab, ob sich das Forschungsvorhaben vor Ort tatsächlich realisieren
lässt. In den Bewerbungsunterlagen für den DAAD darf also an der
Durchführbarkeit des Forschungsvorhabens kein Zweifel aufkommen.
Nach Angaben des DAAD gehört dazu insbesondere, dass man eine Forschungserlaubnis
von dem Institut bzw. Universität, an dem man seine Forschungen
hauptsächlich betreiben möchte, vorlegen kann. Der Bewerber hat
sich insoweit um eine Forschungserlaubnis von einem Institutsverantwortlichen
bzw. Dekan zu bemühen, in der bestätigt wird, dass die Bibliothek
in Indien benutzen werden darf. Um den Erhalt einer solchen Erlaubnis
hat der Bewerber sich selbst in Eigeninitiative zu kümmern. Die
von dem Institut gewährte Forschungserlaubnis ist von der zuvor
genannten Forschungserlaubnis vom indischen Innenministerium zu
unterscheiden. Während erstere rein informell auch über E-Mail erteilt
werden kann, handelt es sich bei der Forschungserlaubnis vom Innenministerium
um die amtliche Erlaubnis in Indien Forschung betreiben zu dürfen.
Eine solche wird erst erteilt, wenn man das gesamte Bewerbungsverfahren
beim DAAD und beim ICCR durchlaufen hat. In der Regel bereitet es
einem deutschen Doktoranden nicht unerhebliche Schwierigkeiten,
eine erste Forschungserlaubnis von einem indischen Dekan zu erhalten.
Schließlich bestehen derzeit keine Kontakte zwischen deutschen und
indischen Universitäten. Ich hatte damals diverse Personen/Institute
in Indien einfach per E-Mail angeschrieben. In der Regel dauert
es einige Zeit, bis man Antwort aus Indien erhält, da die Kommunikationswege
zwischen deutschen und indischen Juristen und Universitäten noch
nicht sehr ausgeprägt sind. Man sollte sich daher in Geduld üben
und deshalb auch schon frühzeitig mit der Kontaktaufnahme beginnen.
Am besten man beginnt mit der Kontaktaufnahme schon, während man
nach einem Promotionsthema/Doktorvater sucht bzw. man das Exposé
schreibt. Um den Erhalt einer solchen Forschungserlaubnis zu erleichtern,
versuche ich derzeit im Rahmen eines noch zu gründenden Vereins
eine Kommunikationsschnittstelle zu indischen Instituten zu etablieren.
Fortschritte über dieses Vorhaben werden zur gegebenen Zeit auf
dieser Webseite veröffentlicht.
Phase 2: Bewerbung
beim DAAD (nach oben)
Hat man sein Promotionsthema und einen Doktorvater gefunden, sowie
eine Forschungserlaubnis von einem indischen Institut erhalten,
so kann man sich für ein DAAD-Doktorandenstipendium bewerben. An
dieser Stelle wird deutlich, dass es einige Vorarbeiten und Zeit
benötigt, bevor man sich überhaupt ordnungsgemäß beim DAAD bewerben
kann. Man sollte daher schon frühzeitig die Bewerbungsfrist beim
DAAD heraussuchen und entsprechend früh mit oben bezeichneten Vorbereitungsschritten
anfangen. Möchte man bereits nach dem 1. bzw. 2. Staatsexamen promovieren,
empfiehlt es sich schon unmittelbar nach dem schriftlichen Examen
mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Nachdem man seine Bewerbungsunterlagen beim DAAD eingereicht hat,
beginnt die Vorauswahl (nähere und aktuelle Informationen zu den
konkret vorzulegenden Unterlagen bitte direkt beim DAAD
erfragen, z.B. 5-seitiges Exposé). Gehört man zu den ausgewählten
Stipendiaten, wird man ca. 2-3 Monate später nach Bonn zu einem
mündlichen Vorstellungsgespräch eingeladen (die Anreisekosten werden
erstattet). Dem mündlichen Vorstellungsgespräch kommt naturgemäß
eine sehr wichtige Rolle zu. Man sollte hier sein Arbeitsvorhaben
überzeugend und motiviert darlegen können. Oftmals wird das Gespräch
auch in Englisch geführt, um die Sprachkenntnisse des Kandidaten
zu prüfen. Darauf sollte man vorbereitet sein. Eine Entscheidung
über die Stipendienvergabe erfolgt nicht sogleich, sondern wird
in den darauf folgenden Wochen schriftlich mitgeteilt.
Phase 3: Bewerbung
beim ICCR (Indian Council for Cultural Relations) (nach
oben)
Sofern man eine Zusage für ein DAAD- Doktorandenstipendium erhalten
hat, muss man sich anschließend beim ICCR bewerben. Die Bewerbung
beim ICCR ist zwingend, da die Stipendienzusage des DAAD unter der
Bedingung erteilt wird, dass auch der ICCR dem Stipendienantrag
zustimmt. Sofern man die ICCR- Bewerbungsunterlagen ordnungsgemäß
einreicht, dürfte die Zusage des ICCR aber nur noch reine "Formsache"
sein. Der ICCR vertraut regelmäßig dem strengen Bewerbungsverfahren
des DAAD. Eine Broschüre des ICCR findet sich hier
(von der Webseite der indischen Botschaft/Berlin).
Die Bewerbungsunterlagen des ICCR bekommt man einige Wochen nach
Zusage des DAAD Stipendiums vom DAAD zugeschickt. Eine direkte Bewerbung
beim ICCR ist nicht möglich, sondern immer nur über den DAAD (siehe
Information auf der Webseite der indischen
Botschaft in Berlin). Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen
des ICCR sind umfangreich. Es kostet einige Zeit und Mühe, alle
Unterlagen ordnungsgemäß zusammenzustellen. Zunächst muss man von
seiner Universität ein sog. Transcript besorgen. Dort müssen alle
im Studium besuchten Vorlesungen, AGs und Seminare aufgelistet werden
und von der Universität bestätigt werden. Ferner wird vom ICCR ein
Certificate of Proficiency in English Language verlangt. Hier muss
ein Sprachlehrer auf dem beigefügtem ICCR Formular bescheinigen,
dass der Bewerber persönlich vom Sprachlehrer geprüft worden ist
und über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt. Weiterhin muss in
dem zugeschickten ICCR-Formular ein Certificate of Physical Fitness
von einem Arzt ausgefüllt werden. Werden alle geforderten Untersuchungen
gewissenhaft betrieben, kann dies sehr zeit-und kostenintensiv werden.
Weiterhin verlangt der ICCR eine Bestätigung des (deutschen) Doktorvaters,
den (ihm unbekannten) "Betreuer" in Indien zu akzeptieren. Diese
Vorgabe ist deshalb in den ICCR-Bewerbungsunterlagen enthalten,
weil es sich bei den Unterlagen um einen Vordruck für alle Fachrichtungen
handelt und es nach den ICCR-Vorschriften eigentlich vorgesehen
ist, dass man an der indischen Universität offiziell eingeschrieben
und von einem indischen Doktorvater betreut wird. Die Problematik,
dass eine offizielle Einschreibung als Promotionsstudent an einer
indischen Universität an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft
ist, (siehe unter Ph.D. Studium im Kapitel "Studieren
in Indien"), und für einen deutschen Juristen daher
nur schwer zu erfüllen sind (andererseits eine Einschreibung
für die Durchführung des Forschungsvorhabens aber nicht notwendig
ist), wird bei den ICCR-Unterlagen nicht mitberücksichtigt. Offenbar
kommt der Fall, dass ein deutscher Jurist ohne offizielle Einschreibung
in indischen Archiven und Bibliotheken forschen möchte, nicht allzu
oft vor. Um Komplikationen und Zeitverzögerungen zu vermeiden,
sollte man einfach seinen Doktorvater bitten, das geforderte Formular
auszufüllen. Letztlich sind noch alle deutschen Zeugnisse in
z. T. 12- facher Ausfertigung in beglaubigter Übersetzung beizufügen.
Die Anfertigung der Übersetzung von einem staatlich anerkannten
Übersetzer kann nicht nur viel Zeit, sondern auch eine Menge Geld
kosten. Auf den Bewerber kommen Kosten in Höhe von ca. 200-400 Euro
zu, die vom DAAD oder ICCR nicht erstattet werden (wird aber letztlich
ja wieder durch das Stipendium kompensiert). Sodann sind alle Unterlagen
dem DAAD innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuschicken. Der
DAAD leitet die Bewerbung dann an die zuständige Stelle beim ICCR
weiter. Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch den ICCR kann
etwas Zeit in Anspruch nehmen. In meinen Fall dauerte die Zusage
ca. 3 Monate. Die Zeit kann man aber nutzen und sich bereist mehr
mit seinem Promotionsthema beschäftigen. Auch kann man jetzt schon
mit etwaigen Impfungen beginnen.
Phase 4: Genehmigung
vom indischen Innenministerium/ Indische Botschaft (nach
oben)
Sobald der ICCR das Stipendium bestätigt, schickt der ICCR die Unterlagen
an das indische Innenministerium weiter. Das Innenministerium überprüft
dann wiederum alle eingereichten Unterlagen, was wiederum einige
Zeit (Monate) in Anspruch nehmen kann. Sofern man in Deutschland
seine Wohnung auflösen möchte, sollte man einen bestimmten Auszugstermin
erst dann gegenüber dem Vermieter festlegen, wenn man die Zusage
vom indischen Innenministerium erhalten hat. Keinesfalls sollte
man schon einen verbindlichen Auszugstermin nach Zusage durch den
ICCR oder DAAD vereinbaren. Wann das indische Innenministerium letztlich
zusagt, kann nicht genau vorausgesagt werden und der DAAD bzw. ICCR
haben in der Regel keinen Einfluss auf den Entscheidungsprozess.
Man muss sich schlicht in Geduld üben und die Zeit sinnvoll nutzen.
Sobald das indische Innenministerium seine Zusage erteilt hat, gehen die übrigen
Formalitäten unbürokratisch und reibungslos von statten. Das indische Innenministerium
übermittelt ihr "O. K." gegenüber der indischen Botschaft in Deutschland. Die
indische Botschaft stellt dann entsprechend des vom Bewerber gewünschten Ausreisetermins
ein Research Visum aus und bucht einen Flug mit Air India. Das Visum und der
Flug werden kostenlos durch die indische Botschaft zur Verfügung gestellt, da
dies Bestandteil des Stipendiums ist.
Zeitplanung (nach
oben)
Das soeben bezeichnete Bewerbungsverfahren macht deutlich, dass
man mit der Vorbereitung frühzeitig beginnen sollte. In meinem Fall
hatte die gesamte Vorbereitungszeit, d. h. vom Suchen nach einem
Promotionsthema bis zur endgültigen Ausreise nach Indien, insgesamt
18 Monate gedauert. Die Bewerbungsphase lässt sich etwas verkürzen,
wenn man sich bei dem DAAD lediglich um ein Kurzstipendium bewirbt.
Allerdings wird damit nur die Bewerbungsphase beim DAAD verkürzt.
Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Zusammenstellung der DAAD und
ICCR Unterlagen, sowie die Dauer des Verwaltungsverfahrens beim
ICCR und dem indischen Innenministerium bleibt davon unberührt.
Zudem sollte man die Vorzüge eines einjährigen Forschungsaufenthaltes
nicht unterschätzen (siehe Dauer des Forschungsaufenthaltes).
Die gesamte Bewerbungsprozedur hört sich umfangreich und sehr zeitintensiv
an, was auch den Tatsachen entspricht. Man muss sich aber auch vor
Augen halten, dass man mit Zusage eines DAAD Stipendium nicht nur
den gesamten Aufenthalt finanziert bekommt, sondern gleichzeitig
auch jegliche bürokratischen Hürden mitgelöst werden. Die bürokratischen
Angelegenheiten hätte der Doktorand sonst in Eigeninitiative zu
lösen, was wahrscheinlich weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen würde.
Durch die Kooperationsvereinbarung des DAAD mit dem ICCR, wird dem
Doktoranden letztlich eine bürokratische Hürde abgenommen, die durch
Eigeninitiative wohl nur sehr schwer zu überwinden wäre (Visum,
Forschungserlaubnis vom Innenministerium, Registrierung bei der
indischen Ausländerbehörde). Zudem sollte man sich in Erinnerung
rufen, dass die Vorbereitungen für einen Auslandsaufenthalt
in einem anderen Land auch mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand
verbunden wären (wobei aber zuzugeben ist, dass der Vorbereitungsaufwand
für einen Auslandsaufenthalt in einem europäischen Land
oder in den USA wohl geringer wäre, zumal dort bereits Kooperationsvereinbarungen
zwischen Universitäten bestehen). Letztlich beweist das gezeigte
Durchhaltevermögen in den Vorbereitungen und während der
Bewerbungsphase, dass man wirklich motiviert und entschlossen ist,
sein Promotionsvorhaben durchführen und fertig stellen zu wollen.
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