german juristen
German
english legal
English
 
         
   

Studieren, Forschen, Arbeiten in Indien

   


   




   

Studieren in Indien
Forschen in Indien
Arbeiten in Indien

 

Studieren (nach oben)

Jurastudium in Indien
LL.M.-Studium
Ph.D.-Studium
Moot Court
Zertifikatskurse
Praktikum
Referendariatsstation
Fazit

 

An dieser Stelle seien verschiedene Studienmöglichkeiten für einen deutschen Juristen in Indien aufgezeigt. Dabei werden jeweils die Vor- und Nachteile aus der Sicht eines deutschen Juristen dargestellt. Am Ende wird unter "Fazit" eine abschließende Bewertung vorgenommen.

Jurastudium in Indien (nach oben)
In Betracht käme zunächst ein komplettes Jurastudium in Indien. Wie bereits zuvor erläutert, käme dabei wohl nur der 5-jährige LL.B. Studiengang in Frage. Die Nachteile eines kompletten Jurastudiums liegen damit auf der Hand. Betrachtet man die lange juristische Ausbildungszeit in Deutschland, wird wohl kaum ein deutscher Jurist noch ein weiteres zusätzliches 5-jähriges Studium auf sich nehmen wollen. Unabhängig von der beruflichen Zweckmäßigkeit eines zweiten Jurastudiums in Indien, ist auch zu bedenken, dass ein 5-jähriger Auslandsaufenthalt eine lange Zeit darstellt (Hinweise zum "Kulturschock in Indien" finden sich hier). Insoweit sollte ein solcher Schritt in beruflicher und persönlicher Hinsicht gut überlegt sein. Ein komplettes juristisches Studium in Indien kommt deshalb wohl nur für diejenigen in Betracht, die dauerhaft bzw. langfristig in Indien leben möchten und mehr an einer beruflichen Karriere in Indien als in Deutschland interessiert sind. Sollte sich jemand für eine juristische Laufbahn in Indien entscheiden, sollten auch die Komplikationen und Schwierigkeiten in Bezug auf Arbeitserlaubnis und indischer (Rechts-) Mentalität berücksichtigt werden (näheres u.a. hier). Abgesehen davon, benötigt man für ein Studium in Indien ein Studentenvisum, eine Zulassung der indischen Universität und eine Genehmigung der indischen Regierung (siehe Informationen des DAAD in New Delhi).

LL.M.-Studium (nach oben)
Eine weitere denkbare Alternative wäre ein LL.M. Studium in Indien. Ein LL.M Studium bietet den Vorteil, dass man sich auf einem bestimmten Gebiet spezialisieren kann und nur wenige deutsche Juristen einen LL.M. aus Indien vorweisen können. Die Auswahl an LL.M. Studiengängen in Indien ist relativ groß. Man sollte sich bei Interesse direkt an der Universität nach den Voraussetzungen für die Einschreibung als Ausländer erkundigen. Ferner ist anzuraten, nach dem internationalen Ranking der Universität zu suchen, da die Qualität der Ausbildung von Universität zu Universität stark variieren kann. Ein großer Nachteil eines LL.M Studiums in Indien ist wiederum der Zeitrahmen: Ein LL.M Studium dauert stets 2 Jahre, eine kürze Studiendauer ist nicht möglich. Insofern dauert ein LL.M. in Indien ein Jahr länger, als es in anderen Ländern üblich ist. Gerade dies ist der Grund, warum indische Juristen außerhalb von Indien einen LL.M. Abschluss anstreben. Es muss daher jeder für sich selbst entscheiden und abwägen, ob sich der Zeitaufwand im Verhältnis zu dem beruflichen Nutzen tatsächlich rechnet. Zudem ist auch hier wiederum nicht zu unterschätzen, dass ein zweijähriger Aufenthalt in einem gänzlich anderen Kulturkreis eine lange Zeit darstellt, abgesehen von dem Unterschied in der Lebensqualität (vgl. u.a. Klima, Gesundheit, Kulturschock).

Ph.D. (nach oben)
Ein Ph.D., d. h. einen Doktortitel von einer indischen Universität anzustreben, dürfte wohl nur für die wenigsten deutschen Juristen in Betracht kommen. Zunächst sind die formellen Einschreibungsvoraussetzungen relativ hoch. Es wird ein abgeschlossenes Studium und ein LL.M. verlangt. Da es in Indien keine Unterteilung zwischem 1. und 2. Staatsexamen gibt, wird ein "abgeschlossenes Studium" wohl erst ab dem 2. Staatsexamen vorliegen. Zudem haben manche Universitäten auch weitere restriktive Einschreibungsvoraussetzungen, wie z. B., dass man vor der Einschreibung als Doktorand bereits eine gewisse Anzahl an Publikationen vorweisen muss (so z. B. an der University of Mumbai) oder seine Arbeit in einem bestimmten Zeitrahmen fertig zu stellen hat (nicht unter zwei, aber auch nicht länger als 5 Jahre). Abgesehen von den formellen Voraussetzungen (und der Tatsache, dass die Promotion natürlich auf Englisch zu schreiben ist), dürfte ein Ph.D. Studium aber vornehmlich daran scheitern, dass es zurzeit schlicht an den entsprechenden Kontakten fehlt, einen indischen Professor als Doktorvater zu finden. Insoweit ist es wahrscheinlich der "einfachere" Weg, an einer deutschen Universität zu promovieren und lediglich einen Forschungsaufenthalt in Indien zu absolvieren (siehe "Planung eines juristischen Forschungsaufenthaltes").

Moot Court (nach oben)
Theoretisch wäre ein Indienaufenthalt im Rahmen eines Moot Court Wettbewerbes eine interessante Möglichkeit, für einen gewissen Zeitraum mit indischen Studenten und Professoren in Kontakt zu treten und sich mit einem Sachverhalt aus dem indischen oder internationalen Recht auseinander zu setzen. Der Zeitrahmen würde sicherlich nicht mehr als 2-4 Wochen in Anspruch nehmen und man hätte insoweit auch eine interessante "Zusatzqualifikation" in seinem Lebenslauf vorzuweisen. Allerdings sind internationale Moot Courts noch nicht sehr verbreitet in Indien. Mir ist jedenfalls keines bekannt, welches speziell auch ausländische Studenten zum Wettstreit einlädt. Es ist aber geplant, im Rahmen eines noch zu gründenden Vereins ein solches deutsch-indisches Moot Court mit aufzubauen. Näheres wird zur gegebenen Zeit auf dieser Webseite bekannt gegeben.

Zertifikatskurse (nach oben)
Mittlerweile bieten einige Universitäten in Indien postgraduierte Zertifikatskurse an. Diese Kurse widmen sich einem bestimmten Rechtsgebiet und gehen oft über mehrere Monate. Die Kurse sind vornehmlich an bereits erwerbstätige oder noch studierende indische Juristen gerichtet und finden daher meist ausschließlich am Wochenende statt. Der Vorteil eines solchen Zertifikatsprogramms liegt zum einen in der relativ unkomplizierten Einschreibung. Eine Kopie des 1. Staatsexamens und die Entrichtung der Studiengebühren dürften in der Regel zur Teilnahme ausreichen. Zum anderen erwirbt man Kenntnisse über ein bestimmtes indisches Rechtsgebiet, welche auf einem Zertifikat bescheinigt werden. Der Nachteil eines solchen Kurses liegt wohl wiederum im zeitlichen Aspekt. Man befindet sich über mehrere Monate in Indien, studiert aber letztlich nur am Wochenende (wo dann Anwesenheitspflicht besteht). Die Tage innerhalb der Woche sind dann praktisch "verloren". Auch lassen sich die Tage während der Woche kaum für Reisen innerhalb Indiens nutzen, da 5 Tages-Reisen angesichts der langen Reisedauer innerhalb Indiens zu knapp bemessen sind. Es muss also auch hier jeder für sich selbst abwägen, ob ein einziges Zertifikat einen mehrmonatigen Aufenthalt in Indien rechtfertigen können und für den beruflichen Werdegang tatsächlich nützlich ist.

Praktikum (nach oben)
Weiterhin könnte man als deutscher Jurist in Betracht ziehen, ein Praktikum in Indien zu absolvieren. Da man während des Studiums ohnehin insgesamt 3 Monate an Praktikumszeit vorweisen muss, kann man diese Zeit auch in Indien ableisten. Man hat einen solchen Aufenthalt in Eigeninitiative zu organisieren. Etablierte Programme existieren bislang nicht. Man sollte auf jeden Fall frühzeitig mit der Suche nach einer Praktikumsstelle beginnen. Einige Internet-Jobsuchmaschinen für den indischen Markt habe ich unter Links angegeben. Ich würde dabei empfehlen, die gesamte mögliche Praktikumszeit (d. h. 3 Monate) auszuschöpfen. Zum einen lohnen sonst kaum die Flugkosten und der organisatorische Aufwand. Zum anderen bedarf es einer gewissen Zeit, bis man sich in Indien und in die alltägliche Arbeit eingewöhnt hat. Im Übrigen hat man noch darauf zu achten, dass ein ausgebildeter Jurist die Praktikumsbescheinigung ausstellen muss, da es in Deutschland sonst zu Problemen bei der Anerkennung des Praktikums geben könnte. Am Besten vergewissert man sich vor Abreise beim JPA. Einige Erfahrungsberichte von deutschen Juristen finden sich unter Links)

Referendariatsstation (nach oben)
Die wohl einfachste und deshalb beliebteste Art einen Studienaufenthalt in Indien zu absolvieren, ist im Rahmen des Referendariats. Man arbeitet sogleich in einem Unternehmen, Kanzlei oder in einer Organisation mit und ist damit schon frühzeitig in juristische Arbeitsabläufe eingebunden. Zudem dauert die Station in der Regel nur 3 Monate. Dies ist ein Zeitrahmen, der einen guten Einblick in die indische Rechtspraxis gewährleistet und die Möglichkeit gibt, Land und Leute etwas näher kennen zu lernen. Auf der anderen Seite tritt kein Zeitverlust ein, da der Aufenthalt im Rahmen des Referendariats abgeleistet wird. Ferner bietet die Einbindung in einem Unternehmen den Vorteil, dass man stets einen Ansprechpartner hat und anfängliche Probleme vom Arbeitgeber gelöst werden (z. B. Suche der Unterkunft). Die meisten Juristen absolvieren ihre Auslandsstation in einen der deutsch-indischen Handelskammern oder in einer der deutschen Botschaften (AHK-Angebote für Juristen finden sich hier, Angebote des auswärtigen Amtes hier). In der Regel wird man in den Außenhandelskammern mit sog. "Claims" betraut, d. h. es müssen Streitigkeiten zwischen deutschen und indischen Unternehmen geschlichtet werden. Man muss seine Stationssuche aber nicht nur auf die Außenhandelskammern beschränken. Denkbar ist auch eine Station in einer indischen Anwaltskanzlei oder in einem indischen bzw. deutschen Unternehmen. Wichtig ist dabei nur, dass man mit einem Juristen arbeitet, da es sonst wohl Probleme bei der Anerkennung der Station geben könnte. Mittlerweile gibt es einige Erfahrungsberichte von deutschen Juristen (siehe unter Links). Im Allgemeinen wird berichtet, dass der Aufenthalt in Indien eine sehr interessante Erfahrung war. Profitieren soll man aber vornehmlich in persönlicher und weniger in juristischer Hinsicht. Nachteilig ist der Aufenthalt auch insofern, als dass man nicht an Referendariatskursen in Deutschland teilnehmen kann (z. B. Übungen für den Aktenvortrag) oder (wertvolle?) Lernzeit verloren geht. Mittlerweile ist es wohl möglich, seine Auslandsstation auch im Rahmen der Verwaltungsstation zu absolvieren. Dies bietet den Vorteil, dass nicht unmittelbar nach der Rückkehr die mündliche Prüfung ansteht. Zur Planung und Organisation des Indienaufenthaltes sollte man ca. 6 Monate einplanen (frühzeitig bewerben!). Näheres zu den Einreisebestimmungen finden sich hier.

Fazit (nach oben)
Ein LL.M. oder gar ein LL.B. wird nur für die wenigsten deutschen Juristen interessant sein. Die zusätzliche Ausbildungsdauer von 2 bzw. 5 Jahren kann den Einstieg in das Berufsleben erheblich nach hinten verschieben, was zu Schwierigkeiten bei der Jobsuche führen kann. Zudem muss abgewogen werden, ob die erworbenen Kenntnisse im indischen Recht wirklich für den eigenen Berufsweg förderlich sein können. Die Möglichkeit eines Moot Court scheitert derzeit an den vorhandenen Angeboten, bei einem Zertifikatskurs ist das Verhältnis zwischen Zeitaufwand und Nutzen relativ gering. Die Erlangung eines Doktortitels von einer indischen Universität ist mit sehr hohem organisatorischem Aufwand verbunden und wird wahrscheinlich an den formellen Einschreibungsvoraussetzungen und dem Finden eines indischen Doktorvaters scheitern. Ein Forschungsaufenthalt im Rahmen einer an einer deutschen Universität durchgeführten Promotion ist dagegen möglich, der allerdings mit nicht unerheblichem organisatorischem Aufwand verbunden ist (näheres hier). Derzeit erscheint die Referendarstation oder ein Praktikum die beste Möglichkeit, einen Studienaufenthalt in Indien durchzuführen. Ein solcher Aufenthalt nimmt nur 3 Monate in Anspruch und ist relativ unkompliziert zu organisieren. Gleichzeitig hat man etwas außergewöhnliches im Lebenslauf zu bieten, hat mal über den Tellerrand geschaut, ein kleines Abenteuer erlebt und letztlich Erfahrungen in einem anderen Kultur- und Rechtskreis gesammelt. Da die Station bzw. das Praktikum während des Referendariats/Studium abgeleistet wird, "verliert" man keine Zeit. Der Zeitpunkt des Einstiegs in das Berufsleben wird nicht verschoben bzw. gar erschwert (man verliert allenfalls etwas an Vorbereitungszeit für das 2. Staatsexamen). Trotz all dieser Vorteile, sollte man aber den Kulturschock, die gesundheitlichen Risiken und den Unterschied an Lebensqualität nicht unterschätzen. Möchte man daher eine Station bzw. ein Praktikum in Indien absolvieren, sollte man m. E. eine gewisse Affinität bzw. Interesse an Indien mitbringen oder jedenfalls sich vorher gut informieren. Erfahrungsberichte von Praktikanten und Referendaren habe ich unter Links zusammengestellt.

Forschen (nach oben)

Allgemeines
Forschungsmöglichkeiten
Zeitaufwand für Recherchetätigkeiten
Arbeiten mit Laptop

Allgemeines (nach oben)
Ein Forschungsaufenthalt im Rahmen einer in Deutschland durchgeführten Promotion bietet eine gute Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt in Indien durchzuführen. Ein Indienaufenthalt erfordert jedoch eine gute Planung und einen nicht unerheblichen Zeit- und Organisationsaufwand. Um offiziell in Indien forschen zu dürfen, bedarf es eines Research Visums und einer Genehmigung vom indischen Innenministerium. Nur bei Vorliegen einer Forschungserlaubnis vom Innenministerium wird überhaupt ein Research Visum von der indischen Botschaft ausgestellt (Näheres zu den Einreisebestimmungen finden sich hier). Eine Forschungserlaubnis ist aber nicht nur vom indischen Gesetzgeber vorgeschrieben, sondern ist z. T. auch erforderlich um Zugang zu allen indischen Bibliotheken und Forschungseinrichtungen zu bekommen. In der Regel ist der Zugang zu den einzelnen Bibliotheken nämlich nur eingeschriebenen Studenten vorbehalten (Nähere Angaben hinsichtlich der (faktischen) Notwendigkeit einer Forschungserlaubnis finden sich hier). Eine Forschungserlaubnis vom indischen Innenministerium ist auf Eigeninitiative nur schwer zu bekommen. Eine solche Genehmigung lässt sich aber mittelbar über ein DAAD Stipendium bekommen. Der DAAD hat nämlich eine Kooperationsvereinbarung mit dem ICCR geschlossen (siehe hier). Der ICCR (Indian Council for Cultural Relations) ist ein Department der indischen Regierung, das Stipendien an ausländische Studenten und Doktoranden vergibt. Wird man vom DAAD als Stipendiat angenommen, wird die Bewerbung an den ICCR weitergeleitet, der dem Antrag in der Regel ebenfalls zustimmt. Der ICCR stockt dann das DAAD-Stipendium um einen gewissen Geldbetrag auf und - dies ist der entscheidende Punkt - leitet die Bewerbung an das indische Innenministerium weiter. Bei Zustimmung des ICCRs liegt es zwar immer noch im Ermessen des Innenministeriums, die Genehmigung zu verweigern, das Ermessen wird jedoch aufgrund der Kooperationsvereinbarung mit dem DAAD nach meiner Kenntnis stets zugunsten des Stipendiaten ausgeübt. Insofern ist das DAAD-Doktorandenprogramm derzeit der "einfachste" Weg, die begehrte Forschungserlaubnis und damit ein Research Visum zu bekommen. Nachteilhaft ist lediglich die Dauer des Bewerbungsverfahrens, da die Bewerbung schließlich von 3 Stellen geprüft werden muss (DAAD, ICCR, indisches Innenministerium). Näheres zum Bewerbungsverfahren beim DAAD/ICCR und zur Zeitplanung findet sich hier.

Forschungsmöglichkeiten (nach oben)
Juristische Forschungen in Indien kann man in öffentlichen Bibliotheken, Universitäten und Colleges betreiben, aber auch in privaten Einrichtungen und in Bücherläden. Der Zugang zu den Bibliotheken ist allerdings nicht immer unbeschränkt möglich (s.o.). Umfangreiche juristische Bibliotheken besitzen auch die jeweiligen High Courts. Diese werden durch ständige Neuerwerbungen auf neuesten Stand gehalten und es gibt dort auch schwer erhältliche Zeitschriften zu juristischen Spezialgebieten. Der Zugang zu einer High Court Bibliothek ist allerdings grundsätzlich nur Mitgliedern der indischen Anwaltskammern gestattet. Insoweit ist es erforderlich, dass ein zugelassener indischer Anwalt seine Empfehlung ausspricht, um eine Ausnahmegenehmigung von der Bibliotheksverwaltung zu bekommen. Ein OPAC-System gibt es in den High Court Bibliotheken nicht. Vielmehr werden die gewünschten Quellen von den Bibliotheksangestellten auf Anfrage gesucht, die auch entsprechende Kopieraufträge entgegennehmen.

Zeitaufwand für Recherchetätigkeiten (nach oben)
Der Zeitaufwand für Recherchetätigkeiten in Indien ist weitaus höher als in Deutschland (siehe diesbezüglich auch die Ausführungen in "Dauer eines Forschungsaufenthaltes"). Dies liegt vor allem daran, dass viele Bibliotheken noch nicht mit Computern ausgestattet sind. Der Bücherbestand ist dann lediglich in Karteikästen katalogisiert, die obendrein nicht immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Man ist dann entweder auf den (oft schlecht englisch sprechenden) Bibliothekar angewiesen oder man muss sich selber durch die Bücherbestände arbeiten. Erschwerend kann hinzukommen, wenn die Bücher nicht angemessen gelagert sind, da dann insbesondere ältere Bücher von Würmern stark zerfressen sind. Mittlerweile gibt es aber auch einige Bibliotheken, die über ein OPAC-System verfügen. Solche gut ausgestatteten Bibliotheken bieten dann in der Regel auch gute Arbeitsbedingungen, d. h. mit genügend Arbeitsfläche und klimatisierten Räumen. Es ist daher entscheidend, an welchen Instituten bzw. Universitäten man arbeitet. Will man aber eine erschöpfende und abschließende Literaturrecherche für sein Forschungsgebiet vornehmen, so kommt man nicht darum herum, alle Bibliotheken einzeln zu besuchen. Denn es gibt in Indien kein zentrales Recherchesystem. Die Bibliotheken sind unabhängig von einander und haben insoweit keine Bestandsübersicht von anderen Einrichtungen. Auch die Bibliotheken mit OPAC-System sind untereinander nicht vernetzt. Es ist insoweit nicht möglich, mittels eines bestimmten Schlüsselbegriffs eine umfassende Recherche in mehreren Bibliotheken gleichzeitig vorzunehmen. Möchte man daher wissen, welche Literatur/Rechtsprechung zu einem bestimmten Rechtsgebiet auf dem indischen Markt erhältlich ist, muss man jede Bibliothek persönlich aufsuchen und sich entsprechend durcharbeiten. Dabei sollte man seine Recherche nicht auf eine einzelne Stadt beschränken. Gute juristische Bibliotheken und Einrichtungen sind über ganz Indien verteilt, insbesondere in Delhi, Mumbai, Bangalore und Hyderabad. Insofern sollte man seinen Forschungsaufenthalt nicht zu kurz bemessen. Die DAAD-Doktorandenstipendien sind grundsätzlich auf ein Jahr ausgelegt. Kürzere Aufenthalte werden nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt (DAAD Handbuch "Studium, Forschung, Lehre im Ausland- Förderungsmöglichkeiten für Deutsche, 2004/2005 S. 128). Nähere Ausführungen, wie lange ein Forschungsaufenthalt in Indien m. E. dauern sollte, finden sich hier.

Arbeiten mit Laptop (nach oben)
Letzlich ist noch anzumerken, dass in allen von mir besuchten Forschungseinrichtungen Steckdosen nur eingeschränkt verfügbar waren oder nicht benutzt werden durften. Möchte man daher mit seinem Laptop arbeiten, ist man auf Batteriebetrieb angewiesen. Es empfiehlt sich insoweit, einen Laptop mit Centrino Technologie und extra Akkus zu erwerben (mehr Infos zum Arbeiten mit dem Laptop in Indien hier)

Arbeiten in Indien (nach oben)

Ausländischen Rechtsanwälten ist es nach derzeit geltendem indischen Recht verboten, in Indien juristisch tätig zu sein. Aus diesem Grunde gibt es in Indien auch keine Auslandsvertretungen von westlichen Großkanzleien. Welche anderweitigen beruflichen Möglichkeiten sich für einen deutschen Juristen in Indien bieten bzw. mit welchen Schwierigkeiten zu rechnen sind, kann ich mangels vorhandener Kenntnisse leider nicht sagen. Ob sich aber eine juristische Tätigkeit in Indien in finanzieller Hinsicht lohnen würde, darf bezweifelt werden. Die Verdienstmöglichkeiten liegen wohl weit unter denen in Deutschland, da man ein indisches Gehalt erhalten würde. Gerade aus diesem Grunde wandern ja viele indische Rechtsanwälte nach England oder USA (vorübergehend) aus. Für den Fall, dass man nach nicht-juristischen Stellenangeboten sucht, habe ich einige Jobsuchmaschinen für den indischen Markt unter Links zusammengestellt. In jedem Fall bedarf es zum legalen Arbeiten aber einer sog. working permit und eines entsprechenden Visums. Nähere Informationen werden diesbezüglich von den indischen Botschaften gegeben.

Bitte klicken Sie hier, um zum nächsten Kapitel zu gelangen ("Planung eines juristischen Forschungsaufenthaltes").

Zum Haftungsausschluss für den Inhalt und die Hyperlinks, sehen Sie bitte den Disclaimer.

(nach oben)

scroll up scroll down

   


   
Disclaimer Impressum Copyright 2005
 
 Site best viewed in 1024*768 resolution, IE 5 or above and Macromedia 5 or above.