Studieren in Indien
Forschen in Indien
Arbeiten in Indien
Jurastudium in
Indien
LL.M.-Studium
Ph.D.-Studium
Moot Court
Zertifikatskurse
Praktikum
Referendariatsstation
Fazit
An dieser Stelle seien verschiedene Studienmöglichkeiten
für einen deutschen Juristen in Indien aufgezeigt. Dabei werden
jeweils die Vor- und Nachteile aus der Sicht eines deutschen Juristen
dargestellt. Am Ende wird unter "Fazit" eine
abschließende Bewertung vorgenommen.
Jurastudium in Indien
(nach oben)
In Betracht käme zunächst ein komplettes Jurastudium in Indien.
Wie bereits zuvor
erläutert, käme dabei wohl nur der 5-jährige LL.B. Studiengang in
Frage. Die Nachteile eines kompletten Jurastudiums liegen damit
auf der Hand. Betrachtet man die lange juristische Ausbildungszeit
in Deutschland, wird wohl kaum ein deutscher Jurist noch ein weiteres
zusätzliches 5-jähriges Studium auf sich nehmen wollen. Unabhängig
von der beruflichen Zweckmäßigkeit eines zweiten Jurastudiums in
Indien, ist auch zu bedenken, dass ein 5-jähriger Auslandsaufenthalt
eine lange Zeit darstellt (Hinweise zum "Kulturschock in Indien"
finden sich hier).
Insoweit sollte ein solcher Schritt in beruflicher und persönlicher
Hinsicht gut überlegt sein. Ein komplettes juristisches Studium
in Indien kommt deshalb wohl nur für diejenigen in Betracht, die
dauerhaft bzw. langfristig in Indien leben möchten und mehr an einer
beruflichen Karriere in Indien als in Deutschland interessiert sind.
Sollte sich jemand für eine juristische Laufbahn in Indien entscheiden,
sollten auch die Komplikationen und Schwierigkeiten in Bezug auf
Arbeitserlaubnis und indischer (Rechts-) Mentalität berücksichtigt
werden (näheres u.a. hier).
Abgesehen davon, benötigt man für ein Studium in Indien
ein Studentenvisum, eine Zulassung der indischen Universität
und eine Genehmigung der indischen Regierung (siehe Informationen
des DAAD
in New Delhi).
LL.M.-Studium (nach
oben)
Eine weitere denkbare Alternative wäre ein LL.M. Studium in Indien.
Ein LL.M Studium bietet den Vorteil, dass man sich auf einem bestimmten
Gebiet spezialisieren kann und nur wenige deutsche Juristen einen
LL.M. aus Indien vorweisen können. Die Auswahl an LL.M. Studiengängen
in Indien ist relativ groß. Man sollte sich bei Interesse direkt
an der Universität nach den Voraussetzungen für die Einschreibung
als Ausländer erkundigen. Ferner ist anzuraten, nach dem internationalen
Ranking der Universität zu suchen, da die Qualität der Ausbildung
von Universität zu Universität stark variieren kann. Ein großer
Nachteil eines LL.M Studiums in Indien ist wiederum der Zeitrahmen:
Ein LL.M Studium dauert stets 2 Jahre, eine kürze Studiendauer ist
nicht möglich. Insofern dauert ein LL.M. in Indien ein Jahr länger,
als es in anderen Ländern üblich ist. Gerade dies ist der Grund,
warum indische Juristen außerhalb von Indien einen LL.M. Abschluss
anstreben. Es muss daher jeder für sich selbst entscheiden und abwägen,
ob sich der Zeitaufwand im Verhältnis zu dem beruflichen Nutzen
tatsächlich rechnet. Zudem ist auch hier wiederum nicht zu unterschätzen,
dass ein zweijähriger Aufenthalt in einem gänzlich anderen Kulturkreis
eine lange Zeit darstellt, abgesehen von dem Unterschied in der
Lebensqualität (vgl. u.a. Klima,
Gesundheit, Kulturschock).
Ph.D. (nach
oben)
Ein Ph.D., d. h. einen Doktortitel von einer indischen Universität
anzustreben, dürfte wohl nur für die wenigsten deutschen Juristen
in Betracht kommen. Zunächst sind die formellen Einschreibungsvoraussetzungen
relativ hoch. Es wird ein abgeschlossenes Studium und ein
LL.M. verlangt. Da es in Indien keine Unterteilung zwischem 1. und
2. Staatsexamen gibt, wird ein "abgeschlossenes Studium" wohl erst
ab dem 2. Staatsexamen vorliegen. Zudem haben manche Universitäten
auch weitere restriktive Einschreibungsvoraussetzungen, wie z. B.,
dass man vor der Einschreibung als Doktorand bereits eine gewisse
Anzahl an Publikationen vorweisen muss (so z. B. an der University
of Mumbai) oder seine Arbeit in einem bestimmten Zeitrahmen fertig
zu stellen hat (nicht unter zwei, aber auch nicht länger als 5 Jahre).
Abgesehen von den formellen Voraussetzungen (und der Tatsache, dass
die Promotion natürlich auf Englisch zu schreiben ist), dürfte ein
Ph.D. Studium aber vornehmlich daran scheitern, dass es zurzeit
schlicht an den entsprechenden Kontakten fehlt, einen indischen
Professor als Doktorvater zu finden. Insoweit ist es wahrscheinlich
der "einfachere" Weg, an einer deutschen Universität zu promovieren
und lediglich einen Forschungsaufenthalt in Indien zu absolvieren
(siehe "Planung eines juristischen Forschungsaufenthaltes").
Moot Court (nach
oben)
Theoretisch wäre ein Indienaufenthalt im Rahmen eines Moot Court
Wettbewerbes eine interessante Möglichkeit, für einen gewissen Zeitraum
mit indischen Studenten und Professoren in Kontakt zu treten und
sich mit einem Sachverhalt aus dem indischen oder internationalen
Recht auseinander zu setzen. Der Zeitrahmen würde sicherlich nicht
mehr als 2-4 Wochen in Anspruch nehmen und man hätte insoweit auch
eine interessante "Zusatzqualifikation" in seinem Lebenslauf vorzuweisen.
Allerdings sind internationale Moot Courts noch nicht sehr verbreitet
in Indien. Mir ist jedenfalls keines bekannt, welches speziell auch
ausländische Studenten zum Wettstreit einlädt. Es ist aber geplant,
im Rahmen eines noch zu gründenden Vereins ein solches deutsch-indisches
Moot Court mit aufzubauen. Näheres wird zur gegebenen Zeit auf dieser
Webseite bekannt gegeben.
Zertifikatskurse
(nach oben)
Mittlerweile bieten einige Universitäten in Indien postgraduierte
Zertifikatskurse an. Diese Kurse widmen sich einem bestimmten Rechtsgebiet
und gehen oft über mehrere Monate. Die Kurse sind vornehmlich an
bereits erwerbstätige oder noch studierende indische Juristen gerichtet
und finden daher meist ausschließlich am Wochenende statt. Der Vorteil
eines solchen Zertifikatsprogramms liegt zum einen in der relativ
unkomplizierten Einschreibung. Eine Kopie des 1. Staatsexamens und
die Entrichtung der Studiengebühren dürften in der Regel zur Teilnahme
ausreichen. Zum anderen erwirbt man Kenntnisse über ein bestimmtes
indisches Rechtsgebiet, welche auf einem Zertifikat bescheinigt
werden. Der Nachteil eines solchen Kurses liegt wohl wiederum im
zeitlichen Aspekt. Man befindet sich über mehrere Monate in Indien,
studiert aber letztlich nur am Wochenende (wo dann Anwesenheitspflicht
besteht). Die Tage innerhalb der Woche sind dann praktisch "verloren".
Auch lassen sich die Tage während der Woche kaum für Reisen innerhalb
Indiens nutzen, da 5 Tages-Reisen angesichts der langen Reisedauer
innerhalb Indiens zu knapp bemessen sind. Es muss also auch hier
jeder für sich selbst abwägen, ob ein einziges Zertifikat einen
mehrmonatigen Aufenthalt in Indien rechtfertigen können und für
den beruflichen Werdegang tatsächlich nützlich ist.
Praktikum
(nach oben)
Weiterhin könnte man als deutscher Jurist in Betracht ziehen, ein
Praktikum in Indien zu absolvieren. Da man während des Studiums
ohnehin insgesamt 3 Monate an Praktikumszeit vorweisen muss, kann
man diese Zeit auch in Indien ableisten. Man hat einen solchen Aufenthalt
in Eigeninitiative zu organisieren. Etablierte Programme existieren
bislang nicht. Man sollte auf jeden Fall frühzeitig mit der Suche
nach einer Praktikumsstelle beginnen. Einige Internet-Jobsuchmaschinen
für den indischen Markt habe ich unter Links
angegeben. Ich würde dabei empfehlen, die gesamte mögliche
Praktikumszeit (d. h. 3 Monate) auszuschöpfen. Zum einen lohnen
sonst kaum die Flugkosten und der organisatorische Aufwand. Zum
anderen bedarf es einer gewissen Zeit, bis man sich in Indien und
in die alltägliche Arbeit eingewöhnt hat. Im Übrigen hat man
noch darauf zu achten, dass ein ausgebildeter Jurist die Praktikumsbescheinigung
ausstellen muss, da es in Deutschland sonst zu Problemen bei der
Anerkennung des Praktikums geben könnte. Am Besten vergewissert
man sich vor Abreise beim JPA. Einige Erfahrungsberichte von deutschen
Juristen finden sich unter Links)
Referendariatsstation
(nach oben)
Die wohl einfachste und deshalb beliebteste Art einen Studienaufenthalt
in Indien zu absolvieren, ist im Rahmen des Referendariats. Man
arbeitet sogleich in einem Unternehmen, Kanzlei oder in einer Organisation
mit und ist damit schon frühzeitig in juristische Arbeitsabläufe
eingebunden. Zudem dauert die Station in der Regel nur 3 Monate.
Dies ist ein Zeitrahmen, der einen guten Einblick in die indische
Rechtspraxis gewährleistet und die Möglichkeit gibt, Land und Leute
etwas näher kennen zu lernen. Auf der anderen Seite tritt kein Zeitverlust
ein, da der Aufenthalt im Rahmen des Referendariats abgeleistet
wird. Ferner bietet die Einbindung in einem Unternehmen den Vorteil,
dass man stets einen Ansprechpartner hat und anfängliche Probleme
vom Arbeitgeber gelöst werden (z. B. Suche der Unterkunft). Die
meisten Juristen absolvieren ihre Auslandsstation in einen der deutsch-indischen
Handelskammern oder in einer der deutschen Botschaften (AHK-Angebote
für Juristen finden sich hier,
Angebote des auswärtigen Amtes hier).
In der Regel wird man in den Außenhandelskammern mit sog.
"Claims" betraut, d. h. es müssen Streitigkeiten zwischen deutschen
und indischen Unternehmen geschlichtet werden. Man muss seine Stationssuche
aber nicht nur auf die Außenhandelskammern beschränken. Denkbar
ist auch eine Station in einer indischen Anwaltskanzlei oder in
einem indischen bzw. deutschen Unternehmen. Wichtig ist dabei nur,
dass man mit einem Juristen arbeitet, da es sonst wohl Probleme
bei der Anerkennung der Station geben könnte. Mittlerweile gibt
es einige Erfahrungsberichte von deutschen Juristen (siehe unter
Links). Im
Allgemeinen wird berichtet, dass der Aufenthalt in Indien eine sehr
interessante Erfahrung war. Profitieren soll man aber vornehmlich
in persönlicher und weniger in juristischer Hinsicht. Nachteilig
ist der Aufenthalt auch insofern, als dass man nicht an Referendariatskursen
in Deutschland teilnehmen kann (z. B. Übungen für den Aktenvortrag)
oder (wertvolle?) Lernzeit verloren geht. Mittlerweile ist es wohl
möglich, seine Auslandsstation auch im Rahmen der Verwaltungsstation
zu absolvieren. Dies bietet den Vorteil, dass nicht unmittelbar
nach der Rückkehr die mündliche Prüfung ansteht. Zur Planung und
Organisation des Indienaufenthaltes sollte man ca. 6 Monate einplanen
(frühzeitig bewerben!). Näheres zu den Einreisebestimmungen
finden sich hier.
Fazit (nach
oben)
Ein LL.M. oder gar ein LL.B. wird nur für die wenigsten deutschen
Juristen interessant sein. Die zusätzliche Ausbildungsdauer von
2 bzw. 5 Jahren kann den Einstieg in das Berufsleben erheblich nach
hinten verschieben, was zu Schwierigkeiten bei der Jobsuche führen
kann. Zudem muss abgewogen werden, ob die erworbenen Kenntnisse
im indischen Recht wirklich für den eigenen Berufsweg förderlich
sein können. Die Möglichkeit eines Moot Court scheitert derzeit
an den vorhandenen Angeboten, bei einem Zertifikatskurs ist das
Verhältnis zwischen Zeitaufwand und Nutzen relativ gering. Die Erlangung
eines Doktortitels von einer indischen Universität ist mit sehr
hohem organisatorischem Aufwand verbunden und wird wahrscheinlich
an den formellen Einschreibungsvoraussetzungen und dem Finden eines
indischen Doktorvaters scheitern. Ein Forschungsaufenthalt im Rahmen
einer an einer deutschen Universität durchgeführten Promotion ist
dagegen möglich, der allerdings mit nicht unerheblichem organisatorischem
Aufwand verbunden ist (näheres hier).
Derzeit erscheint die Referendarstation oder ein Praktikum die beste
Möglichkeit, einen Studienaufenthalt in Indien durchzuführen. Ein
solcher Aufenthalt nimmt nur 3 Monate in Anspruch und ist relativ
unkompliziert zu organisieren. Gleichzeitig hat man etwas außergewöhnliches
im Lebenslauf zu bieten, hat mal über den Tellerrand geschaut, ein
kleines Abenteuer erlebt und letztlich Erfahrungen in einem anderen
Kultur- und Rechtskreis gesammelt. Da die Station bzw. das Praktikum
während des Referendariats/Studium abgeleistet wird, "verliert"
man keine Zeit. Der Zeitpunkt des Einstiegs in das Berufsleben wird
nicht verschoben bzw. gar erschwert (man verliert allenfalls etwas
an Vorbereitungszeit für das 2. Staatsexamen). Trotz all dieser
Vorteile, sollte man aber den Kulturschock, die gesundheitlichen
Risiken und den Unterschied an Lebensqualität nicht unterschätzen.
Möchte man daher eine Station bzw. ein Praktikum in Indien
absolvieren, sollte man m. E. eine gewisse Affinität bzw. Interesse
an Indien mitbringen oder jedenfalls sich vorher gut informieren.
Erfahrungsberichte von Praktikanten und Referendaren habe ich unter
Links zusammengestellt.
Forschen
(nach oben)
Allgemeines
Forschungsmöglichkeiten
Zeitaufwand für Recherchetätigkeiten
Arbeiten mit Laptop
Allgemeines
(nach oben)
Ein Forschungsaufenthalt im Rahmen einer in Deutschland durchgeführten
Promotion bietet eine gute Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt
in Indien durchzuführen. Ein Indienaufenthalt erfordert jedoch eine
gute Planung und einen nicht unerheblichen Zeit- und Organisationsaufwand.
Um offiziell in Indien forschen zu dürfen, bedarf es eines Research
Visums und einer Genehmigung vom indischen Innenministerium. Nur
bei Vorliegen einer Forschungserlaubnis vom Innenministerium wird
überhaupt ein Research Visum von der indischen Botschaft ausgestellt
(Näheres zu den Einreisebestimmungen finden sich hier).
Eine Forschungserlaubnis ist aber nicht nur vom indischen Gesetzgeber
vorgeschrieben, sondern ist z. T. auch erforderlich um Zugang zu
allen indischen Bibliotheken und Forschungseinrichtungen zu bekommen.
In der Regel ist der Zugang zu den einzelnen Bibliotheken nämlich
nur eingeschriebenen Studenten vorbehalten (Nähere Angaben hinsichtlich
der (faktischen) Notwendigkeit einer Forschungserlaubnis finden
sich hier). Eine Forschungserlaubnis vom
indischen Innenministerium ist auf Eigeninitiative nur schwer zu
bekommen. Eine solche Genehmigung lässt sich aber mittelbar über
ein DAAD Stipendium bekommen. Der DAAD hat nämlich eine Kooperationsvereinbarung
mit dem ICCR geschlossen (siehe hier).
Der ICCR (Indian Council for Cultural Relations) ist ein Department
der indischen Regierung, das Stipendien an ausländische Studenten
und Doktoranden vergibt. Wird man vom DAAD als Stipendiat angenommen,
wird die Bewerbung an den ICCR weitergeleitet, der dem Antrag in
der Regel ebenfalls zustimmt. Der ICCR stockt dann das DAAD-Stipendium
um einen gewissen Geldbetrag auf und - dies ist der entscheidende
Punkt - leitet die Bewerbung an das indische Innenministerium weiter.
Bei Zustimmung des ICCRs liegt es zwar immer noch im Ermessen des
Innenministeriums, die Genehmigung zu verweigern, das Ermessen wird
jedoch aufgrund der Kooperationsvereinbarung mit dem DAAD nach meiner
Kenntnis stets zugunsten des Stipendiaten ausgeübt. Insofern ist
das DAAD-Doktorandenprogramm derzeit der "einfachste" Weg, die begehrte
Forschungserlaubnis und damit ein Research Visum zu bekommen. Nachteilhaft
ist lediglich die Dauer des Bewerbungsverfahrens, da die Bewerbung
schließlich von 3 Stellen geprüft werden muss (DAAD, ICCR, indisches
Innenministerium). Näheres zum Bewerbungsverfahren beim DAAD/ICCR
und zur Zeitplanung findet sich hier.
Forschungsmöglichkeiten
(nach oben)
Juristische Forschungen in Indien kann man in öffentlichen
Bibliotheken, Universitäten und Colleges betreiben, aber auch in
privaten Einrichtungen und in Bücherläden. Der Zugang
zu den Bibliotheken ist allerdings nicht immer unbeschränkt
möglich (s.o.). Umfangreiche juristische Bibliotheken besitzen
auch die jeweiligen High Courts. Diese werden durch ständige Neuerwerbungen
auf neuesten Stand gehalten und es gibt dort auch schwer erhältliche
Zeitschriften zu juristischen Spezialgebieten. Der Zugang zu einer
High Court Bibliothek ist allerdings grundsätzlich nur Mitgliedern
der indischen Anwaltskammern gestattet. Insoweit ist es erforderlich,
dass ein zugelassener indischer Anwalt seine Empfehlung ausspricht,
um eine Ausnahmegenehmigung von der Bibliotheksverwaltung zu bekommen.
Ein OPAC-System gibt es in den High Court Bibliotheken nicht. Vielmehr
werden die gewünschten Quellen von den Bibliotheksangestellten auf
Anfrage gesucht, die auch entsprechende Kopieraufträge entgegennehmen.
Zeitaufwand
für Recherchetätigkeiten (nach
oben)
Der Zeitaufwand für Recherchetätigkeiten in Indien ist weitaus höher
als in Deutschland (siehe diesbezüglich auch die Ausführungen in
"Dauer eines Forschungsaufenthaltes").
Dies liegt vor allem daran, dass viele Bibliotheken noch nicht mit
Computern ausgestattet sind. Der Bücherbestand ist dann lediglich
in Karteikästen katalogisiert, die obendrein nicht immer auf
dem aktuellen Stand gehalten werden. Man ist dann entweder auf den
(oft schlecht englisch sprechenden) Bibliothekar angewiesen oder
man muss sich selber durch die Bücherbestände arbeiten. Erschwerend
kann hinzukommen, wenn die Bücher nicht angemessen gelagert sind,
da dann insbesondere ältere Bücher von Würmern stark zerfressen
sind. Mittlerweile gibt es aber auch einige Bibliotheken, die über
ein OPAC-System verfügen. Solche gut ausgestatteten Bibliotheken
bieten dann in der Regel auch gute Arbeitsbedingungen, d. h. mit
genügend Arbeitsfläche und klimatisierten Räumen. Es ist daher entscheidend,
an welchen Instituten bzw. Universitäten man arbeitet. Will man
aber eine erschöpfende und abschließende Literaturrecherche für
sein Forschungsgebiet vornehmen, so kommt man nicht darum herum,
alle Bibliotheken einzeln zu besuchen. Denn es gibt in Indien kein
zentrales Recherchesystem. Die Bibliotheken sind unabhängig von
einander und haben insoweit keine Bestandsübersicht von anderen
Einrichtungen. Auch die Bibliotheken mit OPAC-System sind untereinander
nicht vernetzt. Es ist insoweit nicht möglich, mittels eines bestimmten
Schlüsselbegriffs eine umfassende Recherche in mehreren Bibliotheken
gleichzeitig vorzunehmen. Möchte man daher wissen, welche Literatur/Rechtsprechung
zu einem bestimmten Rechtsgebiet auf dem indischen Markt erhältlich
ist, muss man jede Bibliothek persönlich aufsuchen und sich
entsprechend durcharbeiten. Dabei sollte man seine Recherche nicht
auf eine einzelne Stadt beschränken. Gute juristische Bibliotheken
und Einrichtungen sind über ganz Indien verteilt, insbesondere in
Delhi, Mumbai, Bangalore und Hyderabad. Insofern sollte man seinen
Forschungsaufenthalt nicht zu kurz bemessen. Die DAAD-Doktorandenstipendien
sind grundsätzlich auf ein Jahr ausgelegt. Kürzere Aufenthalte werden
nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt (DAAD Handbuch "Studium,
Forschung, Lehre im Ausland- Förderungsmöglichkeiten für Deutsche,
2004/2005 S. 128). Nähere Ausführungen, wie lange ein Forschungsaufenthalt
in Indien m. E. dauern sollte, finden sich hier.
Arbeiten
mit Laptop (nach oben)
Letzlich ist noch anzumerken, dass in allen von mir besuchten Forschungseinrichtungen
Steckdosen nur eingeschränkt verfügbar waren oder nicht benutzt
werden durften. Möchte man daher mit seinem Laptop arbeiten, ist
man auf Batteriebetrieb angewiesen. Es empfiehlt sich insoweit,
einen Laptop mit Centrino Technologie und extra Akkus zu erwerben
(mehr Infos zum Arbeiten mit dem Laptop in Indien hier)
Arbeiten
in Indien (nach
oben)
Ausländischen Rechtsanwälten ist es nach
derzeit geltendem indischen Recht verboten, in Indien juristisch
tätig zu sein. Aus diesem Grunde gibt es in Indien auch keine Auslandsvertretungen
von westlichen Großkanzleien. Welche anderweitigen beruflichen Möglichkeiten
sich für einen deutschen Juristen in Indien bieten bzw. mit welchen
Schwierigkeiten zu rechnen sind, kann ich mangels vorhandener Kenntnisse
leider nicht sagen. Ob sich aber eine juristische Tätigkeit in Indien
in finanzieller Hinsicht lohnen würde, darf bezweifelt werden.
Die Verdienstmöglichkeiten liegen wohl weit unter denen in Deutschland,
da man ein indisches Gehalt erhalten würde. Gerade aus diesem Grunde
wandern ja viele indische Rechtsanwälte nach England oder USA
(vorübergehend) aus. Für den Fall, dass man nach nicht-juristischen
Stellenangeboten sucht, habe ich einige Jobsuchmaschinen für
den indischen Markt unter Links
zusammengestellt. In jedem Fall bedarf es zum legalen Arbeiten aber
einer sog. working permit und eines entsprechenden Visums. Nähere
Informationen werden diesbezüglich von den indischen Botschaften
gegeben.
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eines juristischen Forschungsaufenthaltes").
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(nach oben)